SGB: Zurückhaltend bei Verbilligungen der Prämien
Gemäss einer Auswertung des SGB haben die Kantone 2022 ihr Budget zur Verbilligung der Krankenkassenbeträge nicht voll genutzt.
Die meisten Kantone haben im vergangenen Jahr ihr Budget zur Verbilligung der Krankenkassenbeiträge nicht ausgeschöpft. Zu diesem Schluss kommt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in einer Auswertung für die Prämien 2022. 21 Kantone hätten also Versicherten 2022 mehr Mittel zur Verfügung stellen können, wie Tamedia am Dienstag anhand einer Auswertung des SGB schrieb, die auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.
Der Bund hatte in der Vergangenheit seinen Beitrag für verbilligte Prämien jährlich erhöht. Zehn Kantone reduzierten hingegen nominal ihre Prämienverbilligung in den letzten zehn Jahren. Einige Kantone erhöhten sie laut Tamedia substanziell. In Bern und Zürich würden sich die Erhöhungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl jedoch relativieren.
Für den SGB ignorieren die Kantone den «Prämienschock», der auch für die Krankenkassenprämien 2024 erwartet wird. Statt die steigende Prämienlast abzufedern, würden die Kantone, deren Kantonskassen prall gefüllt seien, die Verbilligungen real betrachtet kürzen. Hätten die Kantone 2022 alle budgetierten Mittel für die Prämienverbilligungen ausgeschöpft, wären zusätzlich 234 Millionen Franken ausbezahlt worden, also 9 Prozent mehr, schreibt der SGB.
Prämienbelastung innert 20 Jahren mehr als verdoppelt
Im Jahr 2000 seien in der Grundversicherung noch 12,4 Prozent durch Prämienverbilligungen finanziert worden. Gut 20 Jahre später seien es nur noch 7,6 Prozent gewesen, ein Rückgang um fast 40 Prozent. Gleichzeitig habe sich die Prämienbelastung für die relevanten Haushalte im selben Zeitraum von 6,5 auf 14 Prozent mehr als verdoppelt. Der SGB kritisierte in der Auswertung die Abbaupolitik der Kantone, die «blumig kaschiert werde».
Die Prämienverbilligung wird durch Bundes- und Kantonsbeiträge finanziert. Die Bundesbeiträge sind im Gesetz vorgeschrieben und belaufen sich auf 7,5 Prozent der Bruttokosten, wie es auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) dazu heisst. Im Gegensatz zu den Kantonen erhöht damit der Bund seine Beiträge zur Prämienverbilligung jährlich entsprechend dem Kostenanstieg.
Eine analoge Vorgabe gibt es bis anhin für die Kantone nicht. Somit fallen die Kantonsbeiträge im Verhältnis zu den erhaltenen Bundesbeiträgen nach wie vor sehr unterschiedlich aus.