Sonderregelung für Schiessanlässe beim Umweltschutz polarisiert

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Bern,

Weil bei Schiessanlagen so viel giftiges Blei in den Boden geschossen wird, sieht das Umweltschutzgesetz nur bei bald unbenutzten Anlagen Subventionen vor.

Eine abgeklebte Zielscheibe in der Gemeinschaftsschiessanlage (GSA) Sichtern in Liestal, am Eidgenössischen Feldschiessen.
Eine abgeklebte Zielscheibe in der Gemeinschaftsschiessanlage (GSA) Sichtern in Liestal, am Eidgenössischen Feldschiessen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Umweltschutzgesetz gefährdet einige traditionelle Schiessanlagen und -anlässe.
  • Der Schweizer Schiesssportverband würde deswegen eine Sonderregelung unterstützen.

Feldschiessen und historische Schiessen sollen nicht aus finanziellen Überlegungen in Frage gestellt werden. Die Umweltkommissionen beider Räte wollen daher die Regeln für die Sanierung belasteter Standorte lockern. Dagegen regt sich Widerstand von linker Seite.

Gemäss Umweltschutzgesetz subventioniert der Bund die Sanierung von Schiessanlagen nur dann, wenn ab 2021 nicht mehr darauf geschossen wird. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte der Berner SVP-Nationalrat Adrian Amstutz, die Sanierung belasteter Standorte auch danach zu unterstützen, sofern nicht mehr als einmal pro Jahr darauf geschossen wird.

Die Umweltkommissionen beider Räte nahmen das Anliegen auf und schlugen vor, dass Bundesabgeltungen für die Sanierung verseuchter Standorte auch dann möglich sein sollen, wenn nach 2020 bei Anlässen wie dem Feldschiessen in den Boden geschossen wird.

Tradition vor Umweltschutz

In der Vernehmlassung, die am Mittwoch zu Ende geht, regt sich Widerstand gegen diese Pläne. Es sei nicht nachhaltig, die Sanierung von Altlasten zu unterstützen, wenn weiterhin in den Boden geschossen werde und dadurch neue Altlasten entstünden, kritisieren die Grünen.

Sie lehnen die Vorlage auch aus Gesundheitsgründen ab. An einem einzigen Feldschiessen gelange so viel gifthaltiges Blei in die Umwelt wie an einem normalen Schiessstand in einem Jahr. Zudem hätte die Sonderregelung unnötige Mehrkosten und ein kompliziertes Umsetzungsverfahren zur Folge.

Auch die SP erachtet es als schädlich, die Böden weiter mit Gift zu belasten. Es sei unverantwortlich gegenüber Mensch, Tier und Umwelt. Sollte an der Umsetzung festgehalten werden, fordern beide Parteien die Frist bis maximal 2028 zu verlängern.

Umweltgesetz wäre Todesstoss

Ganz anders sieht dies der Schweizer Schiesssportverband. Das Umweltschutzgesetz hätte einigen Anlässen den Todesstoss versetzt, betont der Verband. Beim nächsten Morgartenschiessen am 15. November werde alleine für die Sanierung des Kugelfangs mit Kosten von 600'000 Franken gerechnet. Die Sonderregelung sei daher überlebenswichtig für die Traditionsanlässe.

Unterstützung erhalten die Schützen von der SVP und der FDP. Mit der vorgeschlagenen Änderung könnten belastete Standorte Subventionen erhalten, sofern pro Jahr nur ein Schiessanlass stattfinde. Auch seien die jährlichen Entschädigungen von 600'000 bis 800'000 Franken gering, schreibt die SVP. Die FDP fordert, dass Schiessvereine die Feldschiessen möglichst in bereits sanierten oder festinstallierten Schiessanlagen durchführen.

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