SP-Nationalrat Molina wird wegen Demo-Teilnahme gebüsst

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Zürich,

Weil er an einer unbewilligten Demo teilgenommen hat, wird Nationalrat Fabian Molina verurteilt. Er muss eine Busse von 300 Franken zahlen.

Molina
Fabian Molina ist wegen einer Demo-Teilnahme gebüsst worden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der SP-Nationalrat Fabian Molina ist wegen einer Demo-Teilnahme verurteilt worden.
  • Er muss die Verfahrenskosten und eine Busse von 300 Franken bezahlen.
  • Angezeigt wurde er von dem Corona-Massnahmengegnerverein «Wir für euch».

Nationalrat Fabian Molina (SP) ist von der Zürcher Staatsanwaltschaft verurteilt worden. Er hatte im Winter 2022 an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen.

Der Nationalrat muss eine Busse von 300 Franken bezahlen, wie ein Sprecher der Zürcher Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.

Er bestätigte damit einen Bericht der «NZZ am Sonntag». Der Strafbefehl wegen Teilnahme an einer nicht bewilligten Veranstaltung ist rechtskräftig. Neben der Busse muss Molina auch die Verfahrenskosten bezahlen.

Gegenüber der «NZZ am Sonntag» bestätigte der Nationalrat, dass er die Busse akzeptiert hat. Gleichzeitig verwies er darauf, dass der Zürcher Gemeinderat einen Vorstoss überwiesen hat, der Demonstrationen künftig von der Bewilligungspflicht entbindet. Das Geschäft liegt beim Stadtrat.

Molina von Massnahmengegner-Polizisten angezeigt

Angezeigt hatte den Nationalrat der Verein «Wir für euch». Dabei handelt es sich um einen Corona-skeptischen Polizeiverein. Molina selbst hatte seine Teilnahme auf Instagram geteilt. Ein Bild zeigte ihn mitten in der Menge der Demonstranten. Seine Bildunterschrift lautete «Zürich stabil nazifrei».

Wir für euch
Die Polizisten-Gruppe «Wir für euch» hat zum Widerstand gegen die Corona-Massnahmen aufgerufen. - Screenshot / wirfüreuch

Die Demonstration richtete sich gegen eine ebenfalls unbewilligte Kundgebung von Corona-Skeptikern. Bei der Gegendemonstration kam es zu Sachschäden, von denen sich Molina später distanzierte. Die zuständigen Kommissionen im Bundeshaus hielten fest, dass der Nationalrat in diesem Fall nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt ist.

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