Haft

Spätere Entlassung aus lebenslanger Haft stösst auf Kritik

Keystone-SDA
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Bern,

Eine lebenslange Haftstrafe soll mindestens 17 Jahre verbüsst ​​werden, doch nicht alle Parteien sind mit der geplanten Gesetzesreform einverstanden.

Helvetia
Das Bundeshaus mit der Statuengruppe des Bildhauers Auguste de Niederhaeusern-Rodo der drei allegorischen Figuren Helvetia, Exekutive und Legislative. - Keystone

Von einer lebenslangen Freiheitsstrafe sollen mindestens 17 Jahre abgesessen werden müssen. Nach geltendem Recht ist eine bedingte Entlassung bereits nach 15 Jahren möglich. Die linken Parteien finden eine geplante Gesetzesreform übertrieben, die Bürgerlichen würden die Grenze dagegen höher ansetzen.

Der Zeitpunkt zur erstmaligen Überprüfung der bedingten Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe sei auf mindestens 20 Jahre anzuheben, schrieb die SVP in ihrer Antwort auf die Vernehmlassung zur Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe, die am Montag endete.

FDP: Schwelle weiter erhöhen

Auch für die FDP wäre «aus generalpräventiven Gründen» denkbar, die Schwelle auf 20 Jahre zu erhöhen. Im Grundsatz sind die beiden Parteien aber mit der Vorlage einverstanden. Der Bundesrat hatte argumentiert, dass der unbedingt zu vollziehende Teil einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht viel höher sei als bei einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

Da dauert dieser etwas mehr als 13 Jahre. Die Reform würde die Unterscheidung der zwei Strafmassen deutlicher machen. «Mit neu einer unbedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 17 Jahren sollte sichergestellt sein, dass die lebenslange Freiheitsstrafe weiterhin verhängt wird», gab sich auch die Mitte einverstanden.

Regelung von allen Seiten grundsätzlich befürwortet

Anders sehen es die linken Parteien. Die Grünen und die SP sehen keine Notwendigkeit für die Reform. Die Grünen argumentieren zudem, dass die Verlängerung des unbedingt zu vollziehenden Teils einer lebenslangen Freiheitsstrafe negative Auswirkungen auf die Wiedereingliederung der Inhaftierten in die Gesellschaft hätte.

Besonders schwere Strafen könnten ausserdem bereits nach geltendem Recht angemessen sanktioniert werden, schrieben die Sozialdemokraten in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Die im Rahmen der Reform vorgesehene klare Regelung des Zusammentreffens von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung wurde von allen Seiten grundsätzlich befürwortet. Gemäss der vorgeschlagenen Änderung sollen künftig die Regeln der Verwahrung angewandt werden, sobald Verurteilte 26 Jahre im Strafvollzug verbracht haben. Auch hier bestand jedoch Uneinigkeit über den richtigen Zeitpunkt für den Übergang. Die FDP hält 25 Jahre für angemessen, für die Grünen sollte es schon «deutlich früher» sein.

Kommentare

User #6087 (nicht angemeldet)

Verstehe die Diskussion nicht. Was heisst "lebenslänglich"? Sollen Schwerverbrecher mit Samthandschuhen gestreichelt werden? Für einmal teile ich die Meinung der SVP, dass eine erstmalige Überprüfung der bedingten Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe frühestens nach 25 Jahren geprüft wird. Besser noch - erst nach 30 Jahren oder gar nicht...

User #1276 (nicht angemeldet)

Es ist interessant zu beobachten, wie die Stimmen in Europa langsam verstummen, die Orban vor einigen Jahren verteufelten, als er dieses Problem kommen sah und die ungarische EU-Aussengrenze mit einem Zaun sicherte. Hatte er etwa doch recht?

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