Ständerat berät heute Velo-Initiative
Die Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege» stammt von Pro Velo, dem Dachverband für die Interessen der Velofahrenden. Er will unter anderem erreichen, dass mehr Velowege erstellt und betrieben werden.
Dafür soll eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden. Eine solche gibt es mit Artikel 88 in der Bundesverfassung bereits für Fuss- und Wanderwege. Dieser Artikel soll nun um den Begriff Velowege erweitert werden. Der Bund soll dafür auch Fördergelder zur Verfügung stellen.
Die Verkehrskommission des Ständerats (KVF) hat die Velo-Initiative einstimmig abgelehnt, unterstützt aber den Gegenvorschlag des Bundesrats.
Eine Million Franken
Eine solche Förderungspflicht geht dem Bundesrat jedoch zu weit. Er lehnt die Velo-Initiative deshalb ab. Velowege sind aus seiner Sicht Sache der Kantone und Gemeinden. Das Grundanliegen des Volksbegehrens hat er aber in einem direkten Gegenentwurf aufgenommen.
Dieser sieht vor, dass der Bund Massnahmen der Kantone und Dritter unterstützen kann. Dieses Engagement erachtet der Bundesrat als sinnvoll, da der Veloverkehr mithelfen kann, Verkehrsspitzen zu brechen, CO2-Emissionen und Energieverbrauch zu senken sowie die Gesundheit zu fördern.
Eine Ergänzung des Verfassungsartikels über Fuss- und Wanderwege soll dem Bund künftig erlauben, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen und deren Anlage und Erhaltung zu unterstützen.
Gratis ist aber auch der Gegenvorschlag nicht zu haben. Die Kosten für die Umsetzung schätzt der Bundesrat auf gut 1 Million Franken. Neue Subventionen sind aber nicht vorgesehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Initianten der Velo-Initiative wollen den Bund verpflichten, den Veloverkehr stärker zu fördern.
- Heute berät der Ständerat über die Initiative und den Gegenvorschlag des Bundesrats.