Ständerat weist Heiratsstrafe-Abschaffung zurück

Christoph Krummenacher
Christoph Krummenacher

Bern,

Der Ständerat wollte sich daran machen, die Heiratsstrafe abzuschaffen. Die Kleine Kammer ist mit dem Vorschlag des Bundesrats noch unzufrieden.

Hochzeit
Kamilla und Murat Zhurayev aus Kasachstan erleben ein besonderes Hochzeitsshooting. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat kommt bei der Abschaffung der Heiratsstrafe noch keinen Schritt weiter.
  • Verheiratete Paare sollen in der Steuerberechnung nicht mehr diskriminiert werden.
  • Den Vorschlag des Bundesrates lehnt der Ständerat heute ab und verlangt Anpassungen.

Der Ständerat will den Vorschlag des Bundesrates zur Abschaffung der Heiratsstrafe nicht annehmen und weist ihn zurück an die Kommission. Das entschied die kleine Kammer heute Montagnachmittag mit 25 zu 18 Stimmen. Folgt ihr der Nationalrat, muss der Bundesrat über die Bücher.

Der Ständerat sprach sich für den Antrag von Thomas Hefti aus. Dieser verlangt die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, alternative Modelle vorzulegen. Namentlich das im Kanton Waadt geltende Modell, die Individualbesteuerung oder allenfalls weitere Modelle, die der Bundesrat als geeignet erachten würde.

Dass der Bundesrat die Steuerregeln diesbezüglich anpassen will, fanden die Ständeräte grundsätzlich gut. Die heute bestehende Benachteiligung sollen beseitigt werden.

Heiratsstrafe: Benachteiligung korrigieren

Verheiratete Paare bezahlen seit Jahrzehnten mehr Steuern, weil sie gemeinsam versteuert werden und damit unter Umständen in eine höhere Steuerklasse rutschen. Das ist unfair, fand die CVP und brachte 2016 eine Initiative vors Volk, um diesen Missstand zu beheben. Doch: Das Stimmvolk sagte Nein.

Nun erhält die CVP jedoch eventuell eine zweite Chance. Denn das Bundesgericht stellte fest, dass die Angaben des Bundes im Abstimmungsbüchlein falsch waren. Statt 80'000 wären nämlich 454'000 Paare betroffen – über fünfeinhalb Mal so viele. Der Fehler: Paare mit Kindern wurden nicht berücksichtigt.

Zwei Varianten durchrechnen

Konsequenz der bundesrätlichen Verkalkulierung: Die Abstimmung soll wiederholt werden. Ausser, die CVP zieht ihre Initiative zurück. Das will sie jedoch nur tun, wenn sich das Parlament auf gesetzliche Regeln einigen kann. Dazu hat der Bundesrat einen Vorschlag gemacht, der heute im Ständerat besprochen wird.

Der Bundesrat schlägt vor, für Ehepaare künftig zwei Varianten durchzurechen und dann den tieferen Betrag zu verrechnen. Einerseits, die Berechnung der Besteuerung nach gemeinsamer Veranlagung und andererseits eine Kalkulation in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren.

Nachteile auch bezüglich Sozialversicherungen?

Die vorberatende Kommission hatte dem Vorschlag zugestimmt. Allerdings sollen Konkubinatspaare mit Kindern dabei nicht schlechter gestellt werden. Würde der Vorschlag umgesetzt, rechnet der Bund mit 1,5 Milliarden weniger Steuereinnahmen.

Die Volksinitiative der CVP fordert zudem eine Abschaffung der Benachteiligung in den Sozialversicherungen. Hier will der Bundesrat jedoch nichts ändern. Aus seiner Sicht sind die Ehepaare hierbei nicht benachteiligt.

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