Ständerat will Schweizerpsalm im Gesetz verankern
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kulturkommission wollte die Nationalhymne nicht per Gesetz festlegen.
- «Wir haben schon genug Bürokratie», sagte Werner Luginbühl im Namen der Kommission.
- Der Ständerat widerspricht mit 25 zu 18 Stimmen.
Der Ständerat ist dafür, den Schweizerpsalm als Nationalhymne in einem Gesetz zu verankern. Er hat heute Mittwoch einer parlamentarischen Initiative von Thomas Minder (parteilos/SH) mit 25 zu 18 Stimmen Folge gegeben.
Die kleine Kammer widersetzte sich damit ihrer vorberatenden Kulturkommission, die das Anliegen mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt hatte. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.
Die Frage der Zuständigkeit sei virulent geworden wegen der Bestrebungen der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), eine neue Schweizer Landeshymne einzuführen, sagte Initiant Minder. Dass dieses Jahr am 1. August auf dem Rütli neben der offiziellen eine neue Hymne gesungen worden sei, beunruhige ihn. «Wir haben auch nicht zwei Schweizer Wappen.»
«Mischung aus Psalm und Wetterbericht»
Minder forderte deshalb, dass der Schweizerpsalm irgendwo normiert werden müsse. «Das Volk muss darüber abstimmen können, ob die Landeshymne einen neuen Text erhalten soll.» Heute herrsche ein Kompetenzkonflikt.
«Die heutige Hymne ist eine Mischung aus Psalm und Wetterbericht», sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Trotzdem unterstütze er ein Gesetz für den Schutz des Schweizerpsalms.
Auch den Gegnern des Vorstosses liege viel an der heutigen Schweizer Landeshymne, sagte Werner Luginbühl (BDP/BE) im Namen der Kommission. Die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage auf Vorrat sei jedoch nicht für sinnvoll. «Wir haben schon genug Bürokratie.»
Der Bundesrat hatte den Schweizerpsalm 1981 zur offiziellen Nationalhymne erklärt. Er versicherte auch, daran nichts zu ändern, ohne das Parlament zu konsultieren. Einer Mehrheit des Ständerats reichte dieses Versprechen nicht.