Der «Schweizerpsalm» soll nicht gesetzlich als Nationalhymne festgelegt werden, sagt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ständeratskommission ist gegen ein Landeshymnen-Gesetz.
  • Sie lehnt den Vorstoss des parteilosen Ständerats Thomas Minder ab.
  • Minder will mit einem Gesetz verhindern, dass eine neue Landeshymne eingeführt wird.
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Singen Ja, Gesetz Nein, sagt die Ständeratskommission: Im Bild Sängerin Noëmi Nadelmann, wie sie 2011 im Nationalratssaal die Landeshymne performt.
Singen Ja, Gesetz Nein, sagt die Ständeratskommission: Im Bild Sängerin Noëmi Nadelmann, wie sie 2011 im Nationalratssaal die Landeshymne performt. - Keystone

Der parteilose Ständerat Thomas Minder will mit seinem Vorstoss verhindern, dass eine neue Landeshymne eingeführt wird. Bei seinen Ständeratskollegen in der zuständigen Kommission stiess er damit aber auf wenig Musikgehör: Mit acht zu drei Stimmen und einer Enthaltung lehnt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur das Anliegen ab.

Unnötiges Gesetz?

Minder will mit einem eigenen «Bundesgesetz über die Landeshymne der Schweizerischen Eidgenossenschaft» die Absichten abklemmen, zumindest den Text der Landeshymne zu modernisieren. Dies strebt die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) an. Das Gesetz hätte festgelegt, dass der «Schweizerpsalm» von Leonhard Widmer und Alberich Zwyssig die Schweizer Nationalhymne ist.

Die Kommission beteuert zwar, es liege ihr sehr viel an der Landeshymne. Ein Gesetz sei aber nicht sinnvoll, da der Bundesrat den «Schweizerpsalm» bereits 1981 zur offiziellen Nationalhymne erklärt habe. Zudem vertraut die Kommission dem Bundesrat: Dieser habe versichert, in Sachen Hymne keinen Beschluss zu fassen, ohne vorher das Parlament zu konsultieren.

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