Ständeratskommission beharrt auf vollem AHV-Teuerungsausgleich
DIe AHV- und IV-Renten werden um 2,5 Prozent erhöht. Die Ständeratskommission verlangt den vollen Teuerungsausgleich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ständeratskommission beharrt auf einem vollen AHV-Teuerungsausgleich.
- Der Entscheid fiel mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen aus.
Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) verlangt den vollen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten auf den 1. Januar 2023. Der Bundesrat hatte die AHV- und IV-Renten am Mittwoch um 2,5 Prozent erhöht. Im September lag die Jahresteuerung bei 3,3 Prozent.
Der Entscheid der Kommission zu Gunsten der Motion der Mitte-Fraktion fiel mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Nationalrat hatte die Forderung im September gutgeheissen.
Der volle Teuerungsausgleich per Anfang 2023 soll einmalig sein und mit künftigen Rentenerhöhungen zum Teuerungsausgleich verrechnet werden. Zudem soll der Bundesrat ein Konzept vorlegen, wie überdurchschnittliche Preisanstiege auch in Zukunft regelmässig ausgeglichen werden können.
Noch keinen Entscheid gefällt hat die Kommission zu Vorstössen, die eine Abfederung des Prämienschocks bei den Krankenkassen über eine sofortige Erhöhung des Bundesbeitrages um 30 Prozent an die individuelle Prämienverbilligung verlangen. Sie will erst an ihrer nächsten Sitzung darüber befinden. Die zusätzlichen Gelder sollen die Kantone erhalten, sofern sie ihren eigenen Beitrag nicht reduzieren.
Weitere Modelle sollen geprüft werden
Zuerst will die Kommission die Detailberatung zum indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative führen, der eine langfristige und nachhaltige Lösung für die steigende Prämienbelastung bringen soll. Im Grundsatz ist die SGK-S am Freitag mit 10 zu 1 Stimme bei einer Enthaltung auf den Gegenvorschlag des Bundesrates eingetreten.
Im Hinblick auf die Detailberatung hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, weitere Modelle zu prüfen. Die finanziellen Konsequenzen für Bund und Kantone müssten sorgfältig abgeklärt werden. Der Gegenvorschlag soll zudem einen stärkeren Anreiz zur Kostendämpfung enthalten.