AHV

IV und AHV: Rentenerhöhung 2023 um 2,5 Prozent

Keystone-SDA
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Bern,

Bei IV und AHV gibt es im kommenden Jahr eine Rentenerhöhung von 2,5 Prozent. Die AHV-Minimalrente wird um 30 Franken erhöht und beträgt monatlich 1225 Franken.

AHV rentenerhöhung
Die Renten von AHV und IV steigen um 2,5 Prozent. Das hat der Bundesrat entschieden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Kommendes Jahr steigen die Renten von AHV und IV um 2,5 Prozent.
  • Damit wird die AHV-Minimalrente um 30 Franken erhöht.

Die Rentenerhöhung von AHV und IV beträgt im kommenden Jahr 2,5 Prozent. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Die AHV-Minimalrente wird damit um 30 Franken erhöht und beträgt neu 1225 Franken im Monat, wie der Bundesrat mitteilte.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Renten von AHV und IV gemäss dem im AHV-Gesetz vorgeschriebenen Mischindex angepasst. Alle zwei Jahre geprüft werden muss, ob wegen Teuerung und Entwicklung der Löhne eine Rentenerhöhung nötig ist. Die Empfehlung der eidgenössische AHV/IV-Kommission wird berücksichtigt.

Im laufenden Jahr wird laut dem Bundesrat von einer Teuerung von 3 Prozent und einer Lohnerhöhung um 2 Prozent ausgegangen. Dies erklärt denMischindex von 2,5 Prozent. Die Teuerung werde damit beinahe vollständig ausgeglichen, so der Bundesrat. Letztmals wurden die Renten für das Jahr 2021 angepasst.

Tiefere Teuerungs-Schwelle gefordert

Auf dem Tisch liegt aber die Forderung nach einem vollständigen Teuerungsausgleich bei AHV- und IV-Renten sowie den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. In den Räten sind dazu drei Motionen hängig. Auch wird eine tiefere Teuerungs-Schwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert – derzeit ist sie bei von 4 Prozent.

teuerung
Gefordert wurde unter anderem ein vollständiger Teuerungsausgleich bei AHV- und IV-Renten sowie Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. (Symbolbild) - keystone

Werden diese Vorstösse in der Wintersession verabschiedet, könnte das Gesetz in der Frühjahrssession dringlich verabschiedet werden, schreibt der Bundesrat. Die höheren Renten könnten dann rückwirkend auf den 1. Januar ausbezahlt werden.

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