Die Ständeratskommission entscheidet gegen den Export von Schutzausrüstungen wie schusssicheren Westen und Helmen für die Zivilbevölkerung in Kriegsgebieten.
Kiew Ukraine-Krieg
Zerstörtes Gebäude nahe Kiew. (Archivbild) - AFP

Die Ausfuhr von Schutzausrüstung wie schusssichere Westen und Helme für die Zivilbevölkerung in Kriegsgebiete wie die Ukraine ist für die zuständige Ständeratskommission keine Option. Sie beantragt eine vom Nationalrat angenommene Motion zur Ablehnung.

Der Entscheid fiel mit 8 zu 4 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-S) sei zum Schluss gekommen, dass das Anliegen nicht mit dem Neutralitätsrecht vereinbar sei.

Die Motion der Fraktion der Grünliberalen will künftig den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten bei der Ausfuhr von Schutzmaterialien höher gewichten als eine allfällige Verletzung des Gleichbehandlungsgebots der Konfliktparteien. Eine Mehrheit im Nationalrat und eine Minderheit der SIK-S verweist auf die humanitäre Tradition der Schweiz.

Bundesrat gegen Motion

Der Bundesrat ist gegen die Motion. In seiner schriftlichen Antwort hält er fest, gemäss dem Haager Abkommen von 1907 müsse die Schweiz als neutraler Staat beide Kriegsparteien im Ukraine-Krieg gleich behandeln, was den Export kriegsrelevanter Güter angehe.

Die Landesregierung sei aber gewillt, dafür zu sorgen, dass die erlassenen Sanktionen gegen Russland humanitäre Aktionen in der Ukraine nicht behinderten. Der Ständerat berät das Geschäft in der Herbstsession.

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