Ständeratskommission heisst Vorlage zur Heiratsstrafe gut
Die Wirtschaftskommission des Ständerates hat den Vorschlägen des Bundesrates zur Abschaffung der Heiratsstrafe mehrheitlich zugestimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Ständerat wird in der Herbstsession die Heiratsstrafe beraten.
- Die Wirtschaftskommission hat den Vorschlägen des Bundesrates knapp zugestimmt.
- Es kam zum Stichentscheid des Präsidenten Pirmin Bischof (CVP/SO).
Der Ständerat wird in der kommenden Herbstsession über die Abschaffung der Heiratsstrafe beraten. Seine Wirtschaftskommission (WAK) hat den Vorschlägen des Bundesrates zwar mehrheitlich zugestimmt, doch bleibt das Thema höchst umstritten.
Nur knapp lehnte die Kommission Anträge auf Rückweisung an den Bundesrat ab – mit Stichentscheid des Präsidenten beziehungsweise 7 zu 6 Stimmen, wie Kommissionspräsident Pirmin Bischof (CVP/SO) am Freitag vor den Medien in Bern sagte.
Das Ziel ist es, die sogenannte Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer abzuschaffen: Ehepaare sollen steuerlich nicht stärker belastet werden als Konkubinatspaare. Die Rückweisung wäre mit dem Auftrag an den Bundesrat verbunden, alternative Besteuerungsmodelle beziehungsweise eine zivilstandsneutralere Ausgestaltung zu erarbeiten.
Tieferer Betrag ist geschuldet
Mit den meisten Vorschlägen des Bundesrates ist die Kommission einverstanden. Die Behörden sollen künftig in einem ersten Schritt die Steuerbelastung der Ehepaare im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung berechnen. In einem zweiten Schritt sollen sie diese in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren berechnen. Geschuldet wäre der tiefere Betrag.
Dieses Modell lehne sich an das deutsche an, sagte Bischof. Dort hätten die Paare ein Wahlrecht. In der Schweiz soll automatisch die günstigere Variante in Rechnung gestellt werden.
Volksinitiative hängig
Das Stimmvolk hat 2016 eine Volksinitiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe knapp abgelehnt. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht aber, dass die Abstimmung aufgehoben werden muss.
Wird die Initiative nicht zurückgezogen, muss die Abstimmung wiederholt werden. Ob die CVP die Initiative zurückzieht, hängt vom Ergebnis der parlamentarischen Beratungen zur Vorlage des Bundesrates ab.
Heiratsstrafe und Heiratsbonus
Gemäss den neuen Angaben des Bundes sind rund 454'000 Zweiverdienerehepaare und 250'000 Rentnerehepaare gegenüber unverheirateten Paaren durch eine steuerliche Mehrbelastung von mehr als 10 Prozent benachteiligt.
Neben der Heiratsstrafe gibt es auch einen Heiratsvorteil: Rund 200'000 Einverdiener- und 124'000 Zweiverdienerehepaare sowie 58'000 Rentnerehepaare kommen in den Genuss einer Minderbelastung von mehr als 10 Prozent gegenüber einem Konkubinatspaar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Unter dem Strich leiden rund 704'000 Paare unter der Heiratsstrafe, rund 382'000 profitieren vom Heiratsvorteil.
Keine Änderung bei Sozialversicherungen
Die Volksinitiative der CVP fordert neben der Abschaffung der Heiratsstrafe auch eine Abschaffung der Diskriminierung in den Sozialversicherungen Die Gesetzesvorlage des Bundesrates sieht hier keine Änderungen vor: Aus Sicht des Bundesrates sind Ehepaare bei den Sozialversicherungen nicht benachteiligt.
Der Initiativtext ist auch deshalb umstritten, weil er eine Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau enthält. Das würde eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verhindern, die eine Mehrheit der CVP-Basis befürwortet.