Ständeratskommission lehnt kantonale Einheitskrankenkassen ab
Kantone dürfen vorerst keine Einheitskrankenkassen einführen, so die Kommission des Ständerates.
Die Kantone sollen vorderhand keine kantonalen Einheitskrankenkassen einführen dürfen. Dieser Meinung ist die zuständige Kommission des Ständerates. Sie lehnt eine Genfer Standesinitiative ab.
Die Initiative verlangt Rechtsgrundlage, damit die Kantone die Einheitskrankenkassen einführen können. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) will aber vor weiteren Schritten einen Bericht des Bundesrats abwarten.
Die SGK-S fällte ihren Entscheid, der Standesinitiative nicht Folge zu geben, mit sieben zu vier Stimmen mit einer Enthaltung. Dies teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Sie findet, dass kantonale Einheitskrankenkassen erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Durchführung mit sich bringen würden.
Zweifel an Kosteneffizienz von Einheitskrankenkassen
Ebenso zweifelt die Kommission daran, dass Einheitskassen die Gesundheitskosten verringern würden. Zurzeit entfielen weniger als fünf Prozent des Prämienvolumens auf die Verwaltung der Kassen. Auch hätten die Kantone schon heute die Möglichkeit, selbst eine Kasse zu gründen, die in Konkurrenz mit bestehenden Kassen stehen würde.
Vor zehn Jahren lehnten die Schweizer Stimmberechtigten die Einführung einer Einheitskrankenkasse mit 61,9 Prozent ab. Nein sagte mehrheitlich die deutschsprachige Schweiz, während die Westschweiz die entsprechende Volksinitiative guthiess. Als Nächstes entscheidet der Ständerat über die Initiative.