Ständeratskommission stellt Vaterschaftsurlaub zur Diskussion
Der Vater eines neugeborenen Kindes soll künftig 14 Tage bezahlten Urlaub nehmen können, schlägt die Ständeratskommission alternativ zur Initiative vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Der indirekte Gegenvorschlag zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative sieht zwei Wochen vor.
- Die Kosten für die geforderten vier Wochen sind der Kommission zu hoch.
Väter sollen bei der Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub nehmen können. Das sieht der indirekte Gegenvorschlag zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative vor. Die Sozialkommission des Ständerats (SGK) hat am Freitag die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Die Initiative verlangt vier Wochen Vaterschaftsurlaub, die Kosten werden auf 420 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Das ist der Kommission zu teuer. Sie beschloss eine parlamentarische Initiative für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Nachdem die Nationalratskommission zugestimmt hatte, arbeitete die SGK eine Vorlage aus, die der Initiative den Wind aus den Segeln nehmen soll.
Sie schlägt vor, dass der rechtliche Vater innerhalb von sechs Monaten ab Geburt des Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub nehmen kann, am Stück oder auch tageweise. Es werden bis zu 14 Taggelder ausgerichtet, wobei ein Taggeld 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens beträgt.
Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Vater neun Monate vor der Geburt obligatorisch AHV-versichert und dass er in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig war. Der Bundesrat regelt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitslose, Arbeitsunfähige oder nicht Versicherte Anspruch auf Vaterschaftsurlaub haben.
Höhere Abgaben
Der Vaterschaftsurlaub wird wie der 14-wöchige Mutterschaftsurlaub über das Erwerbsersatzgesetz finanziert. Gemäss dem Bericht zum Vorentwurf geht die Kommission von jährlichen Kosten von 224 Millionen Franken aus. Dafür müssten zusätzlich 0,06 Lohnprozente erhoben werden. Diese würden hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gedeckt. Der Beitragssatz für den Erwerbsersatz würde damit neu 0,5 Prozent statt 0,44 Prozent betragen.
Die Kommission erachte die Förderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen als wichtig, schreibt sie. Ein Vaterschaftsurlaub könne zu einer partnerschaftlichen Rollenteilung in der Familie beitragen, indem er der Mutter und dem Vater bereits unmittelbar nach der Geburt des Kindes die Möglichkeit eröffne, sich intensiv an dessen Betreuung und Erziehung zu beteiligen. Beide Eltern könnten dadurch ihre familiären Aufgaben wahrnehmen, ohne ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben.
Initianten unzufrieden
Der Bundesrat lehnt die Initiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» ab. Die Initiative ist im Juni 2017 eingereicht worden. Urheber sind die Organisationen Travail.Suisse, männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz. Sie verlangen, dass der Vaterschaftsurlaub wie der Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung finanziert wird und mindestens vier Wochen dauert.
Den Initianten genügen die von der Kommission vorgeschlagenen zwei Wochen nicht. Vier Wochen seien bereits ein Kompromiss, argumentieren sie. Die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag dauert bis am 2. März 2019.