Ständeratskommission stimmt Reform des Finanzausgleichs zu
Die Finanzkommission des Ständerates ist damit einverstanden, dass beim nationalen Finanzausgleich die Geberkantone entlastet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ständeratskommission stimmt einer Reform des Finanzausgleichs zu.
- Mit 10 zu 0 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, der Reform zuzustimmen.
- Künftig sollen sich der Ausgleich zwischen den Kantonen nach fixen Grössen richten.
Beim nationalen Finanzausgleich sollen die Geberkantone entlastet werden. Die Finanzkommission des Ständerates ist damit einverstanden. Sie hat die Vorlage ohne Änderungen angenommen.
Mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, der Reform zuzustimmen, wie Kommissionspräsident Hannes Germann (SVP/SH) heute Freitag vor den Medien in Bern sagte.
Die Vorlage des Bundesrates basiert auf einem Kompromiss, den die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) ausgearbeitet hatte. Dagegen stellten sich die Kantone Wallis und Jura. Zwei weitere Kantone – Bern und Freiburg – enthielten sich. Die übrigen stimmten zu. Dieses Ergebnis widerspiegelte sich in der Diskussion der Ständeratskommission, wie Germann sagte.
Kein politisches Aushandeln mehr
Der Kern der Reform war unbestritten: Künftig soll der Ausgleich zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen nicht mehr politisch ausgehandelt werden, sondern sich nach fixen Grössen richten.
Heute entscheidet das Parlament alle vier Jahre über die Grundbeiträge. Es muss sich dabei nach dem Ziel richten, wonach der schwächste Kanton mit dem Ausgleich auf mindestens 85 Prozent der durchschnittlichen Ressourcenausstattung aller Kantone kommen soll. Dieser Richtwert wird heute deutlich übertroffen: Der Kanton Jura als ressourcenschwächster Kanton kam nach dem Ausgleich auf über 88 Prozent.
Fixe Berechnungsgrundlage
Nun soll der Zielwert auf 86,5 Prozent erhöht und zu einer fixen Grösse werden, auf deren Basis der Ressourcenausgleich berechnet wird. Der Bundesbeitrag an den Ressourcenausgleich soll 150 Prozent des Beitrags der ressourcenstarken Kantone betragen. Die Geberkantone werden durch diese Änderungen entlastet. Der Bund dagegen zahlt nicht weniger: Die frei werdenden Bundesmittel von 280 Millionen Franken sollen im System bleiben.
Umstritten war in der Ständeratskommission laut Germann, wie sie verwendet werden sollen. Die Kommission folgte aber schliesslich dem Vorschlag des Bundesrates. Demnach sollen 140 Millionen Franken in den soziodemografischen Lastenausgleich fliessen, mit dem Zentrumslasten abgegolten werden. Die anderen 140 Millionen Franken sollen als Übergangshilfe an die ressourcenschwachen Kantone gehen, und zwar pro Kopf.
Änderungsanträge abgelehnt
Mit 9 zu 3 Stimmen lehnte die Kommission einen Antrag ab, die Verwendung nach sechs Jahren zu überprüfen. Die Vorlage des Bundesrates sieht zwar aus verfassungstechnischen Gründen eine Befristung vor, doch gehen viele davon aus, dass der heute unterdotierte soziodemografische Lastenausgleich längerfristig aufgestockt wird.
Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung sprach sich die Kommission zudem dagegen aus, die Übergangshilfe anders zu verteilen – nämlich so, dass die grössten Verlierer am meisten profitieren und nicht die bevölkerungsreichsten unter den Nehmerkantonen. Über die Vorlage kann nun der Ständerat befinden.