Im Clinch um Mieterlässe für Geschäfte zeichnet sich eine Einigung ab. Die Ständeratskommission hat dem Vorschlag der Schwesternkommission zugestimmt.
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Noch ist keine Lösung im Streit um die Geschäftsmieten in Sicht. Die Nationalratskommission hat aber einen neuen Kompromiss lanciert. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Clinch um Mieterlässe für Geschäfte zeichnet sich eine Einigung ab.
  • Die Ständeratskommission stimmt dem Vorschlag der Nationalratskommission zu.
  • Wenn beide Räte den Vorstoss in der Sommersession annehmen, gilt dieser als überwiesen.
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Nach dem Vorpreschen verschiedener Unternehmen, Mietern von geschlossenen Geschäften die Mieten teilweise zu erlassen, bahnt sich auch im Parlament eine Lösung an. Die Wirtschaftskommission des Ständerats unterstützt den Kompromissvorschlag der nationalrätlichen Schwesterkommission.

Damit zeichnet sich nach einem wochenlangen Streit um einen Corona-Mieterlass für Geschäfte eine Lösung ab. Die Ständeratskommission hat mit 8 zu 4 Stimmen entschieden, ihrem Rat eine Motion vorzulegen, die mit jener der Nationalratskommission identisch ist, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Wenn beide Räte den jeweiligen Vorstoss in der Sommersession annehmen, gilt dieser als überwiesen.

Mieten
Geschlossenes Geschäft (Symbolbild) - AFP

Der Vorschlag sei zwar «nicht in allen Punkten perfekt», heisst es in der Mitteilung. Der neue Motionstext enthalte beispielsweise eine höhere massgebende Mietobergrenze als vom Ständerat bisher vorgesehen. Diese Kröte möchte eine Mehrheit aber schlucken.

Eine Kommissionsminderheit lehnt die Motion aus grundsätzlichen Gründen ab. Für sie handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in privatrechtliche Verhältnisse.

Mieterlass von 60 Prozent

Der Kompromiss sieht vor, dass Geschäftsbetreiber ihrem Vermieter für die Dauer der behördlichen Schliessung nur 40 Prozent der Miete schulden, wobei eine Mietobergrenze von 20'000 Franken gelten soll. Die restlichen 60 Prozent soll der Vermieter tragen.

Auch Betriebe, die ihre Aktivitäten reduzieren mussten, sollen in begrenztem Umfang von einer Ermässigung profitieren können. Bei einem Mietzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken können Mieter wie auch Vermieter auf diese Lösung verzichten – falls sie keine einvernehmliche Lösung finden müssen sie allenfalls vor Gericht ziehen.

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Ganze Einkaufsmeilen blieben während des Lockdown geschlossen. Nun zeichnet sich eine Lösung im Streit um Geschäftsmieten ab. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Konsens herrscht seit längerem darüber, dass der Bundesrat für Vermieter einen Härtefallfonds schaffen soll, die wegen der Mietausfälle in ihrer Existenz bedroht sind. Bereits getroffene Absprachen zwischen Mietern und Vermietern sollen zudem gültig bleiben.

«Seltene Blamage»

Betroffene warten seit Monaten auf ein klares Zeichen aus Bundesbern. Zuerst war eine von Bundesrat Guy Parmelin eingesetzte Taskforce mit sämtlichen Parteien bei der Lösungssuche gescheitert. Dann gab es auch an der ausserordentlichen Session von vergangener Woche keine Einigung.

Das bezeichnete SP-Präsident und -Ständerat Christian Levrat (FR) als «seltene Blamage». Es sei peinlich, eine ausserordentliche Session einzuberufen und es nicht zu schaffen, Lösungen im Mietstreit zu präsentieren.

Christian Levrat
Der abtretende SP-Ständerat Christian Levrat. - Keystone

Ob mit oder ohne politische Lösung: Die Frage der Geschäftsmieten dürfte noch die Gerichte beschäftigen. Das Bundesgericht hat sich in betreffenden Fragen noch nicht geäussert. Das könnte auch noch Jahre so bleiben.

SBB gingen in die Offensive

Am Dienstag wurde bekannt, dass die SBB ihren Mietern entgegenkommen: Geschäfte, die wegen der Corona-Krise von behördlichen Schliessungen betroffen sind, zahlen für die Dauer der Bundesmassnahmen keine Miete. Das sind primär Laden- und Gastrobetriebe in den Bahnhöfen.

Schweizerische Bundesbahnen
Die Schweizerische Bundesbahnen erteilen einen Mieterlass für während der Corona-Krise. - keystone

Betriebe, die offen bleiben durften, erhalten Mietzinsreduktionen, deren Höhe vom Umsatzrückgang abhängt. Von den Mietzinsreduktionen ausgeschlossen sind Mieterinnen und Mieter von Büro- und Wohnflächen. Ähnliche freiwillige Lösungen hatten in den vergangenen Tagen und Wochen bereits andere Immobilienbesitzer verabschiedet.

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