Ständeratskommission unterstützt Swiss-Covid-App
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich gibt die Gesundheitskommission grünes Licht für die Covid-App.
- Doch in einigen Punkten sieht sie noch Klärungsbedarf.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK) gibt grundsätzlich grünes Licht für die vom Bund und den beiden ETH entwickelte Swiss-Covid-App. Vor der breiten Lancierung seien aber noch einige Fragen zu klären.
Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat in einem Schreiben, eine Erwerbsausfallentschädigung für Personen zu prüfen, die sich aufgrund einer Benachrichtigung durch die App freiwillig in Quarantäne begeben, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Diese Personen sollten sich zudem testen lassen können.
So sollen laut der SGK Anreize für eine breite Nutzung der App geschaffen werden. Personen, die sich nach einem App-Alarm freiwillig in Quarantäne begeben, haben derzeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das kritisieren verschiedene Forscher, die an der Entwicklung der App beteiligt gewesen sind.
Ebenfalls Klärungsbedarf sieht die ständerätliche Kommission bei der Übernahme der Kosten von Corona-Tests. Hier herrscht seit längerem ein Wildwuchs. Die SGK erwartet vom Bundesrat ein klärendes Eingreifen.
Wirksamkeit der App überprüfen
Die gesetzliche Grundlage für die App unterstützt die Kommission einstimmig, wie es in der Mitteilung heisst. Die Vorlage wird in der Sommersession vom Juni von beiden Räten dringlich behandelt. Erst nach der Verabschiedung durch das Parlament kann das sogenannte Proximity-Tracing-System offiziell lanciert werden. Derzeit läuft eine Pilotphase mit der App.
Die Kommission ist nach eigenen Angaben erfreut, dass der Bundesrat ihren Empfehlungen bezüglich Freiwilligkeit, dezentraler Speicherung, Open Source und Diskriminierungsverbot gefolgt ist. Die App ist so konfiguriert, dass nicht gleichzeitig die Tracing-App und GPS aktiviert sein können. Somit werden keine Bewegungsdaten übermittelt. Eine Überwachung ist nicht möglich.
Die SGK beantragt bei zwei anderen Punkten eine Änderung des Gesetzesentwurfs: Einstimmig eingefügt hat sie einen Passus, wonach die App nachweislich aus dem veröffentlichten Quellcode erstellt worden sein muss. Zudem soll der Bundesrat die App nicht nur einstellen können, wenn das Tracing nicht mehr erforderlich ist, sondern auch, wenn es sich als ungenügend wirksam erweist.