Steuerabzüge für umweltfreundliche Investitionen in Neubauten

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Bern,

Umweltfreundliche Investitionen in Neubauten sollen schneller von den Steuern abgezogen werden können. Der Ständerat und der Bundesrat sind damit einverstanden.

Neubau von Mietshaus in Köln
Neubau von Mietshaus in Köln - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Umweltfreundliche Investitionen in Neubauten sollen von den Steuern abgezogen werden.
  • Einem entsprechenden Vorstoss stimmte der Ständerat zu.

Umweltfreundliche Investitionen in Neubauten sollen schneller von den Steuern abgezogen werden können. Der Ständerat und der Bundesrat sind damit einverstanden, die sogenannte Karenzfrist zu verkürzen.

Der Ständerat hat am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss von Roberto Zanetti (SP/SO) angenommen.

Heute dürfen umweltfreundliche Investitionen in Neubauten erst nach fünf Jahren von den Steuern abgezogen werden. Die Kantone legen diese Karenzfrist allerdings unterschiedlich aus.

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für eine Verkürzung der Karenzfrist zu schaffen. Dies soll Investitionsanreize schaffen. Zudem soll die unterschiedliche Handhabung der Kantone harmonisiert werden.

Der Bundesrat zeigte sich mit der Überweisung des Vorstosses einverstanden. Das Geschäft geht an den Bundesrat.

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