Umweltauflagen für Wasserkraftwerke sollen gelockert werden
Albert Rösti hat mit seiner parlamentarischen Initiative die Zustimmung beider Räte erhalten. Nun wird eine Gesetzesänderung gefertigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Urek erarbeitet derzeit eine Gesetzesänderung für Wasserkraftwerke.
- Diese sollen künftig weniger für Umweltauflagen bezahlen müssen.
Die Betreiber von Wasserkraftwerken sollen für Eingriffe in die Landschaft weniger Umweltmassnahmen oder finanzielle Entschädigungen leisten müssen. Die Umweltkommission des Nationalrates (Urek) hat dazu eine Gesetzesänderung ausgearbeitet.
Ausgelöst wurden die Arbeiten durch eine parlamentarische Initiative von Albert Rösti (SVP/BE), welcher die Kommissionen beider Räte zustimmten. Am Donnerstag hat die Nationalratskommission nun die Vernehmlassung zu einer Änderung des Wasserrechtsgesetzes eröffnet.
Diese betrifft die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die nach Ablauf der Wasserkraftkonzessionen und bei Erweiterungen der Kraftwerke erforderlich sind. Zur Debatte steht der Umfang von Ersatzmassnahmen für Eingriffe in schutzwürdige Landschaften.
Referenzgrösse neu bestimmen
Heute ist im Gesetz verankert, dass der Umweltverträglichkeitsbericht auf den «Ausgangszustand» Bezug nimmt. In der Praxis habe sich gezeigt, dass Unsicherheiten bestünden, was unter diesem Begriff zu verstehen sei, hält die Kommission fest. In einem Handbuch des Bundesamtes für Umwelt ist verankert, dass der Ausgangszustand jener vor dem Bau des Kraftwerks ist.
Nun soll im Gesetz verankert werden, dass der Zustand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung gemeint ist – und nicht der Ursprungszustand. Dieser Zustand gilt als Referenzgrösse dafür, ob und in welchem Umfang Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen zu leisten sind.
Verhältnissmässigere Massnahmen
Die heutige Praxis habe einschneidende Konsequenzen für die Wasserkraftnutzung, schrieb Rösti in seinem Vorstoss. Wenn die Kraftwerksbetreiber bei den anstehenden Konzessionserneuerungen und -änderungen auch für frühere Eingriffe Ersatz leisten müssten, verteuere das die Stromproduktion aus Wasserkraft massiv.
Eine Kommissionsminderheit will als Ausgleich für die Änderung eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit bei einer Konzessionserneuerung verhältnismässige Massnahmen zu Gunsten von Natur und Landschaft geprüft werden - unabhängig davon, ob mit der Konzessionserneuerung neue Eingriffe in schutzwürdige Lebensräume einhergehen oder nicht.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Februar.