Vaterschaftsurlaub: Zwei Wochen reichen Initianten nicht

Der Ständerat empfiehlt zwei Wochen Vaterschaftsurlaub für alle. Den Initianten Adrian Wüthrich (SP) freut das, doch er ist noch nicht zufrieden.

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Der Ständerat entschied sich für den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, zur Freude von SP-Nationalrat Adrian Wüthrich. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat stimmt für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub.
  • SP-Nationalrat Adrian Wüthrich fordert jedoch weiterhin vier Wochen.

Ein erster Schritt sei es – nicht mehr und nicht weniger. Das sagt SP-Nationalrat Adrian Wüthrich, Präsident des Trägervereins «Vaterschaftsurlaub jetzt!». Seine Initiative forderte eine obligatorische Papi-Zeit von vier Wochen für alle Unternehmen in der Schweiz.

Am Donnerstagmittag hatte der Ständerat die Initiative abgelehnt, sich aber für den Gegenvorschlag ausgesprochen. Dieser Kompromiss will zwei Wochen Vaterschaftsurlaub im Gesetz verankern. Da er indirekt ist würde er sofort gelten, wenn die Initiative zurückgezogen würde.

Vaterschaftsurlaub ist eine finanzierbare Notwendigkeit

«Die Ständeräte haben wohl gemerkt, dass die Initiative beim Volk ankommt und dass es eine Mehrheit gäbe für unsere Initiative», sagt Wüthrich. Zwei Wochen seien jedoch zu wenig, um eine Bindung zum Kind aufzubauen und die Partnerin zu entlasten.

Er sieht keinen Grund, die Initiative zurückzuziehen. Vier Wochen seien notwendig und zudem eine pragmatische Lösung, die gut finanzierbar sei. «Die Kosten für den Vaterschaftsurlaub sind sehr klein. Die Schweiz ist das einzige Land in Europa, das diesen nicht hat.»

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Das ganze Interview mit Adrian Wüthrich, Nationalrat SP. - Nau

Bundesrat sagt zweimal Nein

Urheber der Initiative sind die Organisationen Travail Suisse, Männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz. Das Volksbegehren war im Juni 2017 eingereicht worden. Der Nationalrat debattiert im Herbst über das Geschäft.

Der Bundesrat lehnt beide Forderungen ab, mit Verweis auf individuelle Lösungen in Gesamtarbeitsverträgen und in Betrieben. Priorität haben für die Landesregierung der Ausbau der familien- und schulergänzenden Betreuungsangebote für Kinder und ein Betreuungsurlaub für Eltern von schwerkranken Kindern.

Der Betreuungsurlaub soll ebenfalls über die Erwerbsersatzordnung finanziert werden. Eine Erhöhung des Beitragssatzes wäre dafür nicht nötig.

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