Unternehmen, die ihre Steuerrechnung zu spät begleichen, könnten dem Bund künftig weniger Verzugszinsen zahlen müssen. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) schlägt zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor.
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Der Nationalrat. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommission hält eine Anpassung des Verzugszinssatzes des Bundes für notwendig und hat deshalb mit 15 zu 6 Stimmen beschlossen, einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung zu schicken, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.
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Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 28. Oktober 2022.

Zur Debatte stehen zwei Ansätze: einer mit einem variablen und einer mit einem festen Zinssatz wie heute. Letztere Variante sieht eine Senkung des Verzugszinssatzes von fünf auf drei Prozent vor.

Der andere Vorschlag ist komplizierter. So müsste der Bundesrat den Zinssatz jährlich in einer Verordnung festlegen. Als Referenz für den variablen Zinssatz soll der Swiss Average Rate Overnight, der sogenannte Saron, dienen. Da dieser Referenzzinssatz sehr volatil ist, schlägt die Nationalratskommission vor, einen Mindestsatz von zwei Prozent und einen Höchstsatz von 15 Prozent vorzusehen.

Die Rechtskommissionen von National- und Ständerat hatten im Herbst 2017 respektive Frühjahr 2018 einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Fabio Regazzi (Mitte/TI) zugestimmt. Die Nationalratskommission nahm danach die Gesetzesarbeiten an die Hand.

Regazzi argumentiert in seiner 2016 eingereichten Initiative mit der schwächelnden Konjunktur und dem starken Schweizerfranken. Die Schweizer Wirtschaft durchlaufe schwierige Zeiten. Für viele Unternehmen stelle ein Verzugszinssatz von fünf Prozent, der weit über den Marktzinsen liege, eine starke finanzielle Zusatzbelastung dar.

Betroffen seien insbesondere Betriebe, die bereits in finanziellen Schwierigkeiten steckten. Ausserdem könne man davon ausgehen, dass die zusätzlichen Kosten letztlich auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt würden. Unter diesen Umständen scheine es sinnvoll, alle vom Bund erhobenen Verzugszinsen dem Marktniveau anzupassen.

Eine SVP/GLP-Minderheit der RK-N lehnt die Gesetzesänderung ab und beantragt Nichteintreten. Sie ist der Auffassung, dass sich eine Anpassung des Verzugszinssatzes des Bundes angesichts der aktuellen Wirtschaftsentwicklung erübrigt, wie es in der Mitteilung heisst.

Bereits im März 2019 hatte das Parlament beschlossen, dass für die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer und weitere vom Bund erhobene Abgaben einheitliche Verzugs- und Vergütungszinsen gelten sollen. Damals waren die Räte der Meinung, dass eine Anbindung des Referenzzinssatzes an die Marktentwicklung insbesondere beim Verzugszins nicht sinnvoll sei.

Dies könne zur Folge haben, dass säumige Schuldner ausstehende Steuerforderungen erst am Schluss beglichen, sprich nach den übrigen, höher zu verzinsenden Forderungen, lautete der Tenor. Diese systematische Schlechterstellung des Fiskus sei mit Mindereinnahmen verbunden und deshalb nicht gerechtfertigt.

Finanzminister Ueli Maurer gab damals zu Protokoll, dass der Bundesrat die überwiesene Motion in einem Gesamtpaket mit der parlamentarischen Initiative von Regazzi behandeln werde. Ziel sei es, keine aus heutiger Sicht überhöhte Zinsen zu haben.

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