Vier Vorlagen am Abstimmungstermin vom 25. September
Über vier Vorlagen gibt es bei der eidgenössischen Abstimmung vom 25. September zu entscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 25. September wird die Schweiz über vier Vorlagen abstimmen.
- Hier folgt eine Zusammenfassung der eidgenössischen Volksabstimmungen.
Am 25. September kommen vier Vorlagen zur eidgenössischen Volksabstimmung: das Referendum gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 und die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV. Sowie die Massentierhaltungsinitiative und das Referendum gegen die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.
Das Referendum gegen die Erhöhung des Rentenalters der Frauen wurde mit über 150'000 Unterschriften eingereicht. Ergriffen hatte es ein linkes Bündnis, die Reform dürfe nicht auf dem Buckel der Frauen ausgetragen werden. Zudem befürchtet das Bündnis einen längerfristigen Abbauplan bei den Renten. Primär komme die Reform den Besserverdienenden, Reichen und Versicherern zugute.
Über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV müssen die Stimmbürger obligatorisch befinden. Denn es handelt sich um eine Verfassungsänderung. Die Mehrwertsteuer soll um 0,4 Punkte auf 7,7 Prozent steigen.
Das soll jährlich etwa 1,4 Milliarden Franken mehr einbringen. Der Betrag dient zur Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die von der Alterserhöhung betroffenen Frauenjahrgänge.
Gegen Massentierhaltung
Die zur Abstimmung stehende Initiative will die Massentierhaltung verbieten und die Würde der Tiere in die Verfassung aufnehmen. Dafür sollen Anforderungen an die Tierhaltung gelten, die mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen. Hinzu kommen Vorschriften für den Import von Tieren und tierischen Erzeugnissen. Es gilt eine Übergangsfrist von 25 Jahren.
Das Referendum gegen die weitgehende Abschaffung der Verrechnungssteuer ergriff ein überparteiliches Komitee von SP, Grünen und des Gewerkschaftsbunds. Die Steuer erfasst in der Schweiz Kapitalerträge, Lottogewinne, Leibrenten, Pensionen und Versicherungsleistungen. Erhoben wird sie auch auf dem Handel mit bestimmten Wertpapieren, so auf dem Handel mit Obligationen.
Das Parlament beschloss im Dezember, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen weitgehend abzuschaffen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufzuheben.