Ständerat

Weiterhin eine Differenz bei Verfassungsartikel zu Mindeststeuer

Keystone-SDA
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Bern,

Der Ständerat beharrt anlässlich der OECD-Mindeststeuer auf seiner Position. Der Nationalrat muss sich nochmals mit dem Verfassungsartikel befassen.

OECD-Mindeststeuer
Weiterhin gibt es eine Differenz beim Verfassungsartikel zur Mindeststeuer. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bezug zur OECD-Mindeststeuer beharrt der Ständerat auf seiner Position.
  • Heisst: Der Nationalrat muss sich nochmals mit den geplanten Verfassungsartikeln befassen.
  • Im Zentrum steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für umsatzstarke Unternehmen.

Der Nationalrat muss sich noch einmal mit dem geplanten Verfassungsartikel zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer befassen. Der Ständerat hat am Donnerstag bei der letzten verbliebenen Differenz auf seiner Position beharrt.

Offen ist weiterhin die Frage, ob das Parlament den Kantonen vorgeben soll, wie sie Städte und Gemeinden an den erwarteten Mehreinnahmen beteiligt werden sollen. Der Nationalrat möchte eine Verteilung wie bei der Gewinnsteuer festschreiben.

ZWEIKAMMERSYSTEM,
Ein Schild weist den Weg in den Nationalrat und den Ständerat, an der Wintersession 2022 im Gang zwischen den zwei Kammern, im Bundeshaus in Bern. - Keystone

Der Ständerat lehnt dies ab und bekräftigte diese Haltung am Donnerstag oppositionslos. Das Geschäft geht damit nochmals in den Nationalrat.

Mindestbesteuerung von 15 Prozent

Es gehe um eine originäre Aufgabe der Kantone, sagte Kommissionssprecher Alex Kuprecht (SVP/SZ). Auch Finanzminister Ueli Maurer warnte vor einem Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone und vor Umsetzungsproblemen.

Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU.

Ueli Maurer
Ueli Maurer. (Archiv) - Keystone

Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen. Dazu braucht es eine Verfassungsänderung, über die Volk und Stände voraussichtlich im Frühsommer 2023 abstimmen werden.

Vorgesehen ist, 75 Prozent der Mehreinnahmen aus der Ergänzungssteuer den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen zukommen zu lassen, 25 Prozent dem Bund. Um wie viel Geld es genau geht, ist unklar.

Im Nationalrat hatte ursprünglich ein Vorschlag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) eine Mehrheit gefunden. Dieser wollte den Bundesanteil bei 50 Prozent festsetzen. Diese Lösung scheiterte aber am Widerstand des Ständerats.

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