Verdächtigte aus Drittstaaten sollen im SIS erfasst werden können
Der Ständerat bewilligt Gesetzesänderungen, die Europol erlauben, Verdächtige aus Drittstaaten im Schengener Informationssystem auszuschreiben.

Europol soll im Schengener Informationssystem (SIS) auch Angehörige von Drittstaaten ausschreiben können, wenn diese des Terrorismus oder schwerer Kriminalität verdächtigt werden. Der Ständerat hat als Erstrat die erforderlichen Gesetzesänderungen bewilligt.
Mit 38 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen sagte er am Donnerstag Ja zur entsprechenden Vorlage. Die Anpassung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) ist nötig, weil es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung handelt. Die Vorlage geht an den Nationalrat.
Laut Bundesrat bleibt jedoch der Grundsatz bestehen, dass nur Schengen-Mitgliedstaaten Ausschreibungen im SIS vornehmen können. Will Europol eine Ausschreibung, muss sie einen entsprechenden Vorschlag einreichen. Auf diesem Weg kann Europol Informationen aus Drittstaaten zu Verdächtigten an ein Schengen-Land übermitteln.
Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität
Dieser Staat wird die erhaltenen Informationen prüfen und, sofern er es als notwendig und berechtigt bewertet, eine Ausschreibung im SIS vornehmen. In der Schweiz wäre das Bundesamt für Polizei (Fedpol) dafür zuständig. Das soll die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität im Schengen-Raum stärken.
Die Vorlage enthält eine Liste von Straftaten, für die eine Ausschreibung zulässig sind. Massgebend ist eine drohende Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren, wie Justizminister Beat Jans ausführte.
Aufgeführt sind neben Terrorismus Straftaten wie vorsätzliche Tötung, Menschenhandel sowie Drogenhandel.