Witwenrente: Bundesrat plant tiefgreifende Reform
Die Schweizer Regierung hat eine umfassende Anpassung der Witwenrente angekündigt.
Diese Reform der Witwenrente soll die Gleichbehandlung der Geschlechter sicherstellen und das System an moderne Familienstrukturen anpassen. Die Pläne sorgen für kontroverse Diskussionen.
Wie «Watson» berichtet, sollen Witwen und Witwer künftig nur noch bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Rente erhalten.
Das Nachrichtenportal zitiert den Bundesrat: «Bisher bekommen Frauen lebenslang eine Rente». Diese Änderung markiert einen Paradigmenwechsel in der Schweizer Sozialpolitik.
Die Reform zielt auf Gleichberechtigung ab, denn Witwer erhalten sie nur bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes. Diese Ungleichbehandlung wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert.
Witwenrente: Finanzielle Auswirkungen und Übergangsregelungen
Der Bundesrat betont die Notwendigkeit der Reform. «SRF» zitiert die Regierung: «Mit der neuen Regelung sollen Hinterbliebene gezielt unterstützt werden, solange sie unterhaltsberechtigte Kinder haben».
Die Reform hat auch finanzielle Konsequenzen. Bis ins Jahr 2030 soll sie eine Verringerung der AHV-Ausgaben um rund 350 Millionen Franken zur Folge haben.
Diese Einsparungen sind ein wichtiger Aspekt der Vorlage. Für bestehende Renten gibt es Übergangsregelungen.
Die bereits laufenden Renten von über 55-jährigen Witwen und Witwern werden allerdings weiter bezahlt. Diese Regelung soll Härtefälle vermeiden.
Kritik und Bedenken der Betroffenen
Die geplanten Änderungen stossen auf Widerstand. «Blick» zitiert Andrea Huber, eine betroffene Witwe: «Das ist eine Sparübung auf dem Buckel der Witwen».
Sie betont die bereits bestehenden finanziellen Herausforderungen für Verwitwete. Die Reform berücksichtigt laut Kritikern nicht die komplexe Realität.
Sandra Nussbaum vom Verein Aurora berichtet: «Wenn mein Sohn 25 wird, bin ich 54 – dann fällt meine Witwenrente ersatzlos weg».
Diese Situation könnte viele Betroffene in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Der Verein Aurora fordert Nachbesserungen.
«Blick» zitiert Nussbaum: «Bereits gesprochene Renten dürfen aber nicht gestrichen werden, da geht es um Rechtssicherheit». Zudem werden längere Übergangsfristen gefordert.