Zwei Gutachten für Blochers Anspruch auf die Ruherente beantragt
Christoph Blocher fordert 2,7 Millionen Franken Ruherente ein. Die Bundeskanzlei beantragt nun zwei Gutachten, um den Anspruch zu regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Christoph Blocher fordert 2,7 Millionen Franken Rentengelder ein.
- Zwei Juristen prüften nun, ob der alt Bundesrat tatsächlich Anspruch darauf hat.
- Bei der Frage des Anspruchs scheiden sich die Geister der beiden Experten.
Zuerst verzichtete Christoph Blocher auf sein Ruhegehalt, nun fordert er es doch ein. 2,7 Millionen Franken sollen dem alt Bundesrat nun ausbezahlt werden. Da der Verzicht auf die Rente nicht geregelt ist, beauftragte die Bundeskanzlei nun zwei Juristen. Diese sollen für Blochers Anspruch zwei Gutachten vorlegen.
Blochers Verzichtserklärung weist Endgültigkeitscharakter auf
Wie Recherchen des «Sonntagsblick» zeigen, scheiden sich dabei die Geister der beiden Experten. Thomas Geiser, Professor an der Hochschule St. Gallen, zweifelt Blochers Forderung an. Es sei alles rechtens findet hingegen Anwalt und Titularprofessor Ueli Kieser.
Geiser erklärt seine Zweifel mit dem Endgültigkeitscharakter einer Verzichtserklärung. Dabei fehle nun die Grundlage für eine rückwirkende Geltendmachung. Anders wäre die Situation, wenn ein Alt-Bundesrat in eine finanzielle Notlage geraten würde. In einem solchen Szenario wäre eine Geltendmachung zu rechtfertigen.
Um eine finanzielle Notlage scheint es sich bei Christoph Blocher nicht zu handeln. Bei «TeleBlocher» beteuerte der alt Bundesrat, dass er nichts von den 2,7 Millionen Franken sehen werde. Wohin das Geld dann fliessen soll, wollte Blocher im Talk-Format nicht verraten. «Über Spenden redet man nicht», so der 79-Jährige.
Fall wurde der Finanzdelegation überreicht
Uneins ist man sich auch, ob Blocher tatsächlich verzichtet hat. Er selbst scheint sich auf eine Aussage gegenüber dem «Tagesanzeiger» von 2008 zu stützen. Dort stand geschrieben: «Ich werde aber nicht auf meinen Rechtsanspruch verzichten.»
Blochers Anspruch auf die Ruherente wurde indessen an die Finanzdelegation des Parlaments weitergereicht.