SVP-Blocher bekommt Bundesrats-Rente rückwirkend
Christoph Blocher forderte seine Altbundesrats-Rente rückwirkend ein. Nun hat der Bundesrat das Gesuch des Milliardärs bewilligt.
Das Wichtigste in Kürze
- Christoph Blocher hat bisher auf seine Rente als Altbundesrat verzichtet.
- Nun will der SVP-Politiker den Betrag im Nachhinein einfordern.
- Am Mittwoch hat der Bundesrat dem Antrag zugestimmt, wie nun bekannt wurde.
Im Jahr 2007 wurde Christoph Blocher als Bundesrat abgewählt. Jährlich könnte er seither ein Ruhegehalt von 225'000 Franken beziehen – was er aber nicht tat. Zumindest bis jetzt: Nun hat der SVP-Politiker den Anspruch rückwirkend geltend gemacht, wie die «Schweiz am Wochenende» aus sicherer Quelle erfuhr.
Laut der Bundeskanzlei hat der Bundesrat dem Antrag am Mittwoch zugestimmt. Dass Milliardär Blocher das Geld tatsächlich ausbezahlt erhält, steht allerdings noch nicht fest. Auch die Finanzdelegation des Parlamentes muss dem Antrag noch zustimmen.
Es ist es das erste Mal, dass eine Ruhegehalt rückwirkend eingefordert wird, wie die Bundeskanzlei schreibt.
Blocher verlangt 2,7 Millionen wegen Alter und Wirtschaftskrise
Geregelt ist die Rente bei Bundesräten wie folgt: Nach vier Amtsjahren erhalten zurückgetretene Bundesräte lebenslang ein Ruhegehalt, das der Hälfte eines Bundesratslohn entspricht. Dieser beträgt aktuell 451'500 Franken. Gemäss den Unterlagen hat Blocher demnach auf 2,7 Millionen Franken verzichtet – die er nun zurückfordert.
Doch woher der plötzliche Sinneswandel? Dafür gibt es im Allgemeinen zwei Gründe: das Alter und die Wirtschaftskrise.
Christoph Blocher wird dieses Jahr 80 Jahre alt. Der Anspruch auf die Rente besteht auch nur, solange der Altbundesrat lebt. Bisher hat noch kein Altbundesrat komplett auf die Rente verzichtet. Blocher hat jedoch bisher am längsten mit der Einforderung des Anspruches gewartet.
Will Blocher wegen hoher Vermögenssteuer Rente einfordern?
Auch die Wirtschaftskrise könnte ein Grund sein: Blochers Reichtum liegt vor allem in Firmenanteilen und Immobilien. Ein Arbeitseinkommen hat er kaum mehr, trotzdem muss er eine Vermögenssteuer von einer Million Franken zahlen. Laut Informationen von «Schweiz am Wochenende» soll diese nun durch die Rente gezahlt werden – ohne den Verkauf von Firmenanteilen oder der Aufnahme von Krediten.
Die Frage ist jedoch: Darf Blocher das Geld überhaupt zurückfordern? Ein Altbundesrat kann auch nach Verzicht jederzeit eine Rente fordern. Ob dabei ein Betrag im Nachhinein eingefordert werden kann, ist unklar.
Zu dieser Frage macht die Bundeskanzlei gegenüber «Schweiz am Wochenende» keine genauen Angaben: «Generell können wir sagen, dass bisher noch nie Ruhegehälter rückwirkend ausbezahlt wurden. Weder das Gesetz noch die Verordnung äussern sich zur Frage eines rückwirkenden Bezugs.» Die Bundeskanzlei werde im Auftrag des Bundesrats diese Unklarheit klären.