Nachdem die Glarner Landsgemeinde 2020 wegen Corona ausfiel, werden dieses Jahr unter Umständen gleich zwei Landsgemeinden durchgeführt. Der Fall tritt ein, wenn die Stimmberechtigten mit den vielen angestauten Traktanden an einem Tag nicht fertig werden.
Die stimmberechtigten Glarnerinnen und Glarner werden dieses Jahr möglicherweise zweimal auf dem Zaunplatz in Glarus zur Landsgemeinde zusammenkommen. (Archivbild)
Die stimmberechtigten Glarnerinnen und Glarner werden dieses Jahr möglicherweise zweimal auf dem Zaunplatz in Glarus zur Landsgemeinde zusammenkommen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landsgemeinde-Programm umfasst 23 Traktanden und einen Memorialsantrag, wie die Exekutive am Dienstag mitteilte.
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Das sind zwei bis dreimal so viele Geschäfte, als in den letzten Jahren üblich war.

Der Grund für die lange Liste ist der Ausfall der Landsgemeinde 2020, die am ersten Mai-Sonntag hätte stattfinden sollen. Deren Geschäfte werden erst jetzt behandelt, zusammen mit den seither dazugekommen. Zudem findet die diesjährige Landsgemeinde erst im September statt, vier Monate später als gewohnt.

Der Regierungsrat hält sich verschiedene Optionen offen. Sollten an der Landsgemeinde am 5. September um 14 Uhr nur noch wenige Traktanden zur Beratung anstehen, werden die Verhandlungen mit den letzten dringenden Geschäften abgeschlossen. Ist dann aber eine grössere Anzahl von Traktanden nicht erledigt, wird die Landsgemeinde eine Woche später wiederum am Sonntag weitergeführt.

Es wäre das zweite Mal in diesem Jahrhundert, dass die Glarnerinnen und Glarner zwei Mal in einem Jahr in den Ring auf dem Zaunplatz in Glarus treten, um «zu raten, zu mindern und zu mehren». Erst 2007 wurde an einer zweiten - ausserordentlichen - Landsgemeinde die grosse Glarner Gemeindefusion beschlossen.

Während es im ganzen 20. Jahrhundert kein einziges Jahr mit zwei Landgemeinden gab, trat der Sonderfall im 19. Jahrhundert gleich mehrmals auf. Und bis 1836 waren zwei oder sogar drei Landsgemeinden wegen deren konfessionellen Trennung die Norm.

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