Bayerische Abgeordnete müssen vorläufig im Landtag weiter Maske tragen
Das Wichtigste in Kürze
- Verfassungsgerichtshof lehnt Eilantrag von AfD-Abgeordneten ab.
Der bayerische Verfassungsgerichtshof in München wies am Dienstag einen weiteren Eilantrag von AfD-Landtagsabgeordneten gegen die Regelung zurück. Es sei kein schwerer Nachteil, wenn sie ein weiteres Mal die Maskenpflicht beachten müssten, teilte das Gericht mit.
Ab Oktober verzichtet der Landtag auf die Maskenpflicht am Platz, wenn es einen Mindestabstand und Trennscheiben gibt und die sogenannte Krankenhausampel auf Grün steht. Zwei AfD-Abgeordnete wollten mit ihrem Eilantrag erreichen, dass die Maskenpflicht bereits zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch nicht mehr gilt. Sie verlangen zudem in der Hauptsache die Feststellung, dass die Regelung sie mittlerweile in ihren verfassungsmässigen Abgeordnetenrechten verletze.
Ähnliche Eilanträge lehnte der Verfassungsgerichtshof bereits zweimal ab, wie er nun mitteilte. Auch dieser Antrag sei unzulässig. Zudem überwögen bei einer Abwägung der Folgen die Gründe, die gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprächen. Über die Hauptsache, also die mögliche Feststellung einer Rechteverletzung, ist demnach noch nicht entschieden.