Bundesärztekammer verteidigt Verbot der geschäftsmässigen Sterbehilfe

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Deutschland,

Vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot von geschäftsmässiger Sterbehilfe hat die Bundesärztekammer die bestehende Regelung verteidigt.

Sterbehilfe Verbot Deutschland Karlsruhe
Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (D) wird heute über eine Lockerung des Sterbehilfe-Verbots entscheiden. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesverfassungsgericht verkündet am Mittwoch sein Urteil.

Die Ärzteschaft unterstütze das Verbot, sagte Kammer-Präsident Klaus Reinhardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Es schütze vor «einer Normalisierung des Suizids». Auch wirke es «Erwartungen auf einen regelhaften Anspruch auf ärztliche Unterstützung bei der Selbsttötung» entgegen.

Ein solcher Anspruch stünde «im eklatanten Widerspruch zur medizinisch-ethischen Grundhaltung der Ärzteschaft», hob Reinhardt hervor. Auch liefe er «den grundlegenden Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten entgegen». Der Bundesärztekammer-Präsident betonte auch, dass es «einen breiten parlamentarischen und gesellschaftlichen Konsens» darüber gebe, die geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung zu unterbinden.

Das Bundesverfassungsgericht will sein Urteil zur geschäftsmässigen Sterbehilfe am Mittwochvormittag (10.00 Uhr) verkünden. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe entscheidet über Verfassungsbeschwerden von schwer kranken Menschen, Ärzten und Sterbehilfevereinen gegen den vor mehr als vier Jahren eingeführten Strafrechtsparagrafen 217, der die «geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» unter Strafe stellt. (Az: 2 BvR 2347/15 u.a.)

Durch die Ende 2015 nach langen und kontroversen Debatten im Bundestag beschlossene Neuregelung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Eine «geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» setzt dabei kein kommerzielles Interesse voraus, vielmehr kann der Begriff auch wiederholte Hilfen umfassen. Die Kläger halten die derzeitige Regelung für zu weitgehend. Befürworter verweisen dagegen insbesondere auf die verbesserten Möglichkeiten der Palliativmedizin.

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