Bundesinnenministerium muss Twitter-Direktnachrichten nicht herausgeben
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesverwaltungsgericht sieht keinen Anspruch nach Informationsfreiheitsgesetz.
Es bestehe kein Anspruch auf Einsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Geklagt hatte die Initiative Frag den Staat. (Az. 10 C 3.20)
Direktnachrichten bei Twitter sind nicht öffentlich und werden auf den Servern des Unternehmens gespeichert. Das Ministerium speicherte sie nicht selbst. Genutzt worden seien sie für informelle Kommunikation, wie das Gericht beschrieb.
Das Ministerium hatte die Anfrage von Frag den Staat auf Auskunft abgelehnt, weil Direktnachrichten keine Aktenrelevanz zukomme und sie deshalb keine amtlichen Informationen seien. Die Initiative klagte daraufhin mit Erfolg vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Das Ministerium wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, das ihm nun Recht gab und die Klage zurückwies.
Amtliche Informationen setzten voraus, dass ihre Aufzeichnung - und nicht nur die Information selbst - amtlichen Zwecken diene, erklärte das Gericht. Das sei zwar bei Twitter-Direktnachrichten nicht grundsätzlich ausgeschlossen, bei Nachrichten von geringer Relevanz wie den hier strittigen aber nicht der Fall.