Bundesländer mit Grenze zu Frankreich gegen Einschränkungen im Grenzverkehr

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Deutschland,

Trotz der erneuten Einstufung der französischen Grenzregion als Corona-Risikogebiet durch die Bundesregierung haben sich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gegen Einschränkungen im Grenzverkehr ausgesprochen.

Grenzkontrolle in Corona-Zeiten
Grenzkontrolle in Corona-Zeiten - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Menschen sollen ihrem Alltag «ohne Behinderungen nachgehen können».

Die Menschen müssten «ihrem Alltag grenzüberschreitend und ohne Behinderungen» nachgehen können, erklärte Dreyer, Hans und Kretschmann am Freitag.

«Wir Länder im Herzen Europas haben Grenzen zu den europäischen Nachbarländern Frankreich, Luxemburg und Belgien», hiess es in der gemeinsamen Erklärung. «Wir sind uns einig, dass an keiner dieser Aussengrenzen das tägliche Leben, Arbeiten und Studieren durch einen kompletten Lockdown lahmgelegt werden kann.» Deshalb dürfe es «keine Einschränkungen im Grenzverkehr geben.»

Dreyer, Hans und Kretschmann verwiesen darauf, dass bei den im März verfügten Grenzschliessungen eine «völlig andere Situation» geherrscht habe, «in der es keine Testungen und Nachverfolgungen von Infektionsketten gab». «Dies haben wir auch in der wöchentlichen gemeinsamen Videokonferenz mit Deutschland und Frankreich, an der auch regelmässig die Bundesministerien des Inneren, für Gesundheit und des Auswärtigen teilnehmen, deutlich gemacht.»

Es gebe eine «sehr lebhafte grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Gesellschaft, in der Wirtschaft, in Bildung und Kultur und auch im Gesundheitsbereich. Diese wollen wir lebendig halten im Schengen-Europa», erklärten Dreyer, Hans und Kretschmann weiter. «Wir stehen in einem engen interregionalen Austausch mit unseren Partnern und setzen auf eine grenzüberschreitende Pandemiebekämpfung.»

Deshalb hätten die drei Bundesländer beschlossen, dass die sogenannte 24-Stunden-Regelung entlang der jeweiligen Grenzen zu den Nachbarländern gelten solle. «Diese Regelung erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern, sich diesseits und jenseits der Grenzen unbeschränkt innerhalb von 24 Stunden im Grenzgebiet zu bewegen und ihrem Alltag grenzüberschreitend und ohne Behinderungen nachzugehen.»

Die Bundesregierung hatte am Donnerstag die Region Grand Est mit Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne als Risikozone eingestuft. Damit ist nun ganz Festland-Frankreich von dieser Einstufung betroffen.

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