Bundesrat entscheidet über elektronische Patientenakte und Tabakwerbeverbot
Der Bundesrat behandelt am Freitag (09.30 Uhr) abschliessend die elektronische Patientenakte.
Das Wichtigste in Kürze
- Damit wird die Aussenwerbung für Tabakprodukte - etwa in Form von Plakaten - untersagt..
Mit dem neuen Gesetz haben Versicherte ab 2022 einen Anspruch darauf, dass Ärzte die Patientendaten in der elektronischen Akte eintragen. Gespeichert werden können etwa Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder. Abschliessend entscheiden will die Länderkammer zudem über das vom Bundestag im Juli beschlossene weitgehende Verbot von Tabakwerbung.
Damit wird die Aussenwerbung für Tabakprodukte - etwa in Form von Plakaten - untersagt. Lediglich an Tabakfachgeschäften darf derartige Werbung angebracht werden. In der Länderkammer steht ausserdem eine Gesetzesinitiative von Berlin und Thüringen zur Abstimmung, die es den Ländern erleichtern soll, Flüchtlinge aus humanitären Gründen aufzunehmen. Es wird aber nicht mit einer Mehrheit für den Vorstoss gerechnet.