Bundesrat will Jugendschutz-Regeln für Games und Filme
Bei Filmen und Games existiert heute kein funktionierender Jugendschutz. Youtube und Netflix haben das Problem verschärft.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will auch in der Schweiz verbindliche Regeln für Games und Filme erlassen.
- Zurzeit ist Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone.
Künftig soll es für Filme und Videospiele eine schweizweit einheitliche Jugendschutz-Regelung geben, wobei die Branchen weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Das schlägt der Bundesrat im Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) vor, den er am Freitag in die Vernehmlassung geschickt hat.
Ziel des neuen Gesetzes ist der Schutz von Minderjährigen vor Inhalten in Filmen und Videospielen, «die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden können». Für generell verbotene Inhalte wie Kinderpornografie hält der Bundesrat das geltende Recht für ausreichend. Handlungsbedarf sieht er aber bei Gewalt- und Sexdarstellungen oder bedrohlichen Szenen, die für bestimmte Altersgruppen ungeeignet sind.
Alterskennzeichnungen und -kontrollen
Das Gesetz soll Kinos, Videotheken, den Online-Versandhandel, Verkaufsstellen und Videoportale zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichteten. Für Film und Videospiele ist die Schaffung je einer Jugendschutzorganisation vorgesehen. Diese Organisationen sollen für den jeweiligen Bereich eine Jugendschutzregelung erlassen.
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats muss die Regelung ein System zur Altersklassifizierung sowie Regeln zur Alterskennzeichnung und zur Alterskontrolle enthalten. Die Jungendschutzorganisationen müssen eine Anlaufstelle schaffen, bei der für bestimmte Filme oder Spiele das festgelegte Mindestalter oder die Nichteinhaltung der Jugendschutzregelung beanstandet werden kann.
Die Organisationen können die Einhaltung der Regeln mit Testkäufen und -eintritten oder der Eröffnung von Testkonten überwachen. Der Bundesrat kann die Jugendschutzregelung auch für Akteurinnen verbindlich erklären, die nicht Mitglied der Jugendschutzorganisationen sind.
Meldestelle für ungeeignete Inhalte
Für Abruf- und Plattformdienste wie Youtube oder Netflix gelten spezielle Vorschriften. Sie müssen ein System zur Alterskontrolle betreiben. Plattformdienste müssen ausserdem eine Meldestelle für ungeeignete Inhalte betreiben, Abrufdienste ein System zur elterlichen Kontrolle.
Wer bei Filmen oder Games keine Alterskennzeichnung oder Inhaltsdeskriptoren anbringt, kein System zur Alterskontrolle betreibt, keine Alterskontrollen durchführt oder kein System zur Meldung von ungeeigneten Inhalten anbietet, kann mit Bussen von bis zu 40'000 Franken bestraft werden.
Ein Problem bleibt die Durchsetzung der Regeln im Ausland, insbesondere gegenüber den grossen internationalen Anbietern. Der Bundesrat setzt dabei auf die Marktmacht der EU. Diese hat Ende November 2018 die neue Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (AVMD) in Kraft gesetzt, an die sich die Schweizer Regulierung im Filmbereich anlehnt.