Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Freitag kommender Woche über die Frage, ob die Corona-Schutzimpfung für Bundeswehrsoldaten verpflichtend ist.
Gemeinsame Impfaktion von Johannitern und der Bundeswehr
Gemeinsame Impfaktion von Johannitern und der Bundeswehr - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Offiziere wenden sich gegen Aufnahme von Covid-19 auf die Liste.
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Es gehe um zwei Anträge von Offizieren gegen die Aufnahme der Impfung auf die Liste der Pflichtimpfungen, teilte das Gericht am Freitag in Leipzig mit. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22)

Seit Ende November besteht für aktive Soldatinnen und Soldaten und Reservisten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht ist hier in erster und letzter Instanz zuständig.

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