Einigung im Tarifstreit der Ärzte an kommunalen Krankenhäusern
Das Wichtigste in Kürze
- Marburger Bund spricht von «substanziellen Verbesserungen».
Wie beide Seiten am Mittwochabend in Berlin mitteilten, wurde eine lineare Entgelterhöhung von 3,35 Prozent vereinbart. Zudem sei eine Einigung für Regelungen zu freien Wochenenden, bei Rufbereitschaften und Bereitschaftsdiensten erzielt worden.
Die Ärztegewerkschaft sprach von «substanziellen Verbesserungen». Es sei ein Gesamtpaket vereinbart worden, «das der Belastung mit Diensten ausserhalb der Regelarbeitszeit nunmehr klare Grenzen setzt, verlässliche Ruhezeiten garantiert und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gibt».
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erklärte, der Abschluss stelle «angesichts einer hohen Inflation und der Belastungen durch die Corona-Pandemie eine tragbare Lösung für alle Parteien dar». Die Arbeitgeber seien der Gewerkschaft deutlich entgegengekommen. «Alles in allem haben wir trotz der ungewissen wirtschaftlichen Entwicklungen einen guten Tarifabschluss herbeigeführt», erklärte VKA-Verhandlungsführer Wolfgang Heyl.
Die Tarifauseinandersetzung hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres begonnen. Es ging um Gehälter sowie Arbeitsbedingungen von rund 55.000 Ärztinnen und Ärzten an den kommunalen Krankenhäusern. Der Marburger Bund organisierte im März bundesweite Warnstreiks.
Der Marburger Bund hatte ursprünglich eine lineare Erhöhung der Gehälter um 5,5 Prozent für die Laufzeit von einem Jahr gefordert. Nun werden die Gehälter rückwirkend zum 1. Oktober 2021 um 3,35 Prozent angehoben. Bereits zum 1. Januar 2023 soll angesichts der Preisentwicklung erneut über die Gehälter verhandelt werden. Der neue Tarifvertrag sehe zudem eine Reihe von Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen vor, unter anderem zusätzliche Urlaubstage, betonte die Gewerkschaft.
Insgesamt betrafen die Tarifverhandlungen 500 Kliniken in Deutschland. Für die kommunalen Kliniken in Berlin gibt es einen eigenen Ärztetarifvertrag.