Elektronische Fussfesseln für Stalker in drei Jahren möglich
Das Wichtigste in Kürze
- In drei Jahren können Stalker elektronische Fussfesseln verpasst werden.
- Damit soll deren Aufenthaltsort fortlaufend aufgezeichnet werden.
- Die Politik will damit den Schutz gegen häusliche Gewalt und Stalking stärken.
Das Parlament hat Ende 2018 beschlossen, den Schutz von Opfern von häuslicher Gewalt und Stalking zu stärken. Unter anderem sollen dabei elektronische Fussfesseln eingesetzt werden können.
Am Mittwoch hat der Bundesrat die entsprechenden Gesetze auf 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Die meisten Änderungen im Zivil- und im Strafrecht waren im Parlament unbestritten.
Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen, welches die Räte in der vergangenen Wintersession verabschiedet haben.
Opfer künftig ohne Gerichtskosten
So sollen weniger Strafverfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingestellt werden. Künftig werden dem Opfer, welches das Zivilgericht wegen Gewalt, Drohungen oder Stalking anruft, keine Gerichtskosten mehr auferlegt. Zudem hängt der Entscheid über den Fortgang des Strafverfahrens nicht mehr ausschliesslich von der Willensäusserung des Opfers ab, weil dieses unter Umständen von der beschuldigten Person unter Druck gesetzt wird.
Die Revision sieht weiter vor, Kontakt- und Rayonverbote besser durchzusetzen. Solche kann ein Gericht bereits nach geltendem Recht anordnen. Neu wird es zusätzlich beschliessen können, dass die potenziell gewaltausübende Person ein elektronisches Armband oder eine elektronische Fussfessel trägt.
Damit wird deren Aufenthaltsort fortlaufend aufgezeichnet. Dies soll die überwachte Person darin bestärken, sich an das Verbot zu halten. Zudem können die Aufzeichnungen nachträglich ausgewertet werden, falls das Opfer geltend macht, die überwachte Person halte das Verbot nicht ein.
Weitere Verschärfungen möglich
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Regelungen betreffend Stalking nächstens weiter angepasst werden. Die Rechtskommission des Nationalrats will diesen Tatbestand im Strafgesetzbuch verankern. Sie hat eine Kommissionsinitiative dazu beschlossen.
Diese fordert, dass die Tatbestände der Drohung und Nötigung ergänzt werden: Verhaltensweisen wie das Auflauern, mehrmalige Belästigen oder Nachstellen sollen im Strafgesetzbuch explizit genannt werden. Stimmt die Schwesterkommission des Ständerats zu, können die Arbeiten an einem Gesetzesentwurf beginnen.
Aus Sicht des Bundesrates ist eine Ergänzung unnötig. Er ist der Ansicht, dass das als «Stalking» bezeichnete Verhalten von den bestehenden Straftatbeständen ausreichend erfasst wird.