EU beschliesst Ausbau von Grenzschutzbehörde auf 10.000 Beamte
Die EU hat den Ausbau ihrer Grenz- und Küstenschutzbehörde Frontex auf 10.000 Beamte endgültig beschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
- Frontex soll auch verstärkt bei Abschiebungen zum Einsatz kommen.
Die Mitgliedstaaten billigten am Freitag am Rande des Treffens der Finanzminister abschliessend eine überarbeitete Verordnung für den schrittweisen Ausbau bis zum Jahr 2027. Die EU-Grenzschützer sollen demnach auch vermehrt die nationalen Behörden bei Abschiebungen unterstützen und in Drittstaaten zum Einsatz kommen.
Der bessere Schutz der Aussengrenzen hat für die EU seit der Flüchtlingskrise Priorität. Frontex soll den Mitgliedstaaten dabei unter die Arme greifen. Die Behörde hat derzeit knapp 700 eigene Mitarbeiter. Bereits seit 2016 hat Frontex zudem eine Reserve von 1500 Beamten aus den Mitgliedstaaten, die bei Krisenfällen schnell eingesetzt werden können.
Die EU-Kommission hatte 2018 vorgeschlagen, Frontex schon bis zum Jahr 2020 auf 10.000 Grenzschützer aufzustocken. Dies scheiterte aber an den Mitgliedstaaten, die dies für zu teuer hielten und auf fehlendes ausgebildetes Personal verwiesen.
Nun soll der Ausbau schrittweise über sieben Jahre erfolgen. 2021 sollen zunächst 6500 Beamte zur Verfügung stehen. Diese Zahl soll dann bis 2027 auf 10.000 Grenzschützer ansteigen. Anfang 2024 soll die EU-Kommission allerdings nochmals den tatsächlichen Bedarf überprüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge machen.
Mit der neuen Verordnung wird auch das Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) in den Frontex-Rahmen eingegliedert. «Durch die neue Regelung kann Frontex künftig eine grössere Rolle übernehmen, wenn es darum geht, Mitgliedstaaten bei Grenzkontrollen, Rückführungen oder bei der Zusammenarbeit mit Drittländern zu unterstützen», erklärte die finnische Innenministerin Maria Ohisalo, deren Land derzeit den EU-Vorsitz innehat.
Schon seit einer Reform von 2016 sind Frontex-Einsätze auch ohne Zustimmung der betroffenen EU-Regierungen möglich. Nach Artikel 42 der Verordnung können die Grenzschützer bei einer akuten Gefahr für das Funktionieren des Schengenraums gegen den Willen eines Mitgliedstaates entsandt werden. Kooperiert das betroffene Land dann nicht, kann es de facto aus dem Schengenraum ausgeschlossen werden, indem die anderen EU-Staaten wieder Grenzkontrollen zu ihm einführen.
Das Europaparlament hat den nun verabschiedeten weiteren Änderungen bereits zugestimmt. Beide Seiten müssen die Reform nun noch unterzeichnen, was aber eine Formalie ist. Danach wird die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Nach Angaben aus EU-Kreisen könnte dies noch bis Ende des Jahres erfolgen.