EU lockert Sanktionen gegen Syrien zugunsten von Erdbebenhilfe
Zur Erleichterung der Hilfen für das Erdbebengebiet in Syrien lockert die EU vorübergehend ihre Sanktionen gegen das Land.
Das Wichtigste in Kürze
- Hilfsorganisationen brauchen keine Sondergenehmigungen mehr.
Hilfsorganisationen müssen vorerst nicht mehr eine Sondergenehmigung der EU-Mitgliedstaaten einholen, um sanktionierte Einrichtungen in dem Land mit Gütern und Dienstleistungen zu versorgen, wie der Europäische Rat am Donnerstag mitteilte.
Die Massnahme sei angesichts des «Ernstes der humanitären Krise in Syrien» getroffen worden, die durch das Erdbeben in der syrisch-türkischen Grenzregion vom 6. Februar verschlimmert worden sei, hiess es in der Erklärung. Die Lockerung der Sanktionen soll für einen Zeitraum von sechs Monaten gelten.
Durch das Erdbeben der Stärke 7,8 waren in Nordsyrien mehr als 3600 Menschen ums Leben gekommen, in der Türkei wurden sogar mehr als 42.000 Todesopfer gezählt.
Die EU hatte im Jahr 2011 als Reaktion auf das gewaltsame Vorgehen des syrischen Machthaber Baschar al-Assad gegen die Opposition umfangreiche Sanktionen gegen das Land verhängt. Sie richteten sich gegen mehr als 290 Einzelpersonen und 70 Organisationen.