Gebrauchsleihverträge sollen invasive Schildkrötenart eindämmen

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Bern,

Rotwangen-Schmuckschildkröten in Freiheit schaden der Artenvielfalt und sind deshalb seit 2008 hierzulande verboten. Wer ein solches Tier besitzt, darf es behalten, muss aber einen Gebrauchsleihvertrag mit einem Zoo oder einer Auffangstation abschliessen.

Rotwangen-Schmuckschildkröten sind in der Schweiz seit 2008 verboten. In der freien Natur richtet die invasive Art aus Nordamerika Schaden an. (Archiv)
Rotwangen-Schmuckschildkröten sind in der Schweiz seit 2008 verboten. In der freien Natur richtet die invasive Art aus Nordamerika Schaden an. (Archiv) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schildkröte mit dem charakteristischen orangen Fleck am Kopf stammt aus Nordamerika und galt in den siebziger und achtziger Jahren als beliebtes Heimtier.

Doch die niedlichen Schildkrötchen wurden zu stattlichen Allesfressern. Rotwangen-Schmuckschildkröten könnten bis zu 40 Jahre alt und bis zu 30 Zentimeter gross werden.

Überforderte Halter setzten gross gewordene Tiere mitunter aus, und diese richten jahrelang Schaden an, weil sie unter anderem den Laich von einheimischen Amphibien und Insektenlarven fressen. Das schreibt das Bundesamt für Umwelt (Bafu) in einem am Dienstag veröffentlichten Merkblatt.

Mit Kontrollmassnahmen und Empfehlungen an die Halter hofft das Bafu, die invasive Schildkrötenart auf lange Frist loszuwerden. Die Panzertiere müssen in menschlicher Obhut gehalten werden. Sie auszusetzen, ist verboten.

Wer in freier Natur eine Rotwangen-Schmuckschildkröte sieht, muss den Fund den zuständigen Behörden melden. Das Tier wird dann von Fachkundigen in eine Auffangstation gebracht oder eingeschläfert.

Wer eine Rotwangen-Schmuckschildkröte besitzt, darf sie trotz Verbot behalten, muss sie aber einem Zoo oder einer Auffangstation abtreten und einen Gebrauchsleihvertrag für sie abschliessen. Der Zoo oder die Station werden damit formelle Eigentümer der Schildkröte. Diese bleibt jedoch beim Halter oder der Halterin.

Zoos und Private, die eine Auffangstation betreiben wollen, müssen sich registrieren lassen und und eine Haltebewilligung für die Schildkröten einholen. Sie müssen dabei darlegen, wie sie die Fortpflanzung ihrer Rotwangen-Schmuckschildkröten unterbinden und dass sie diese in einer ausbruchssicheren Anlage halten.

Dazu gehört nicht nur genügend Platz für die Tiere, sondern bei Aussengehegen auch eine unüberwindbare, gut verankerte Umzäunung, die frei von Vegetation ist. «Die Schildkröten sind wahre Ausbruchskünstlerinnen»; warnt das Bafu.

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