Gericht lehnt Antrag auf Verschiebung von Korruptionsprozess gegen Netanjahu ab
Ein israelisches Gericht hat den Antrag von Regierungschef Benjamin Netanjahu auf Verschiebung seines Korruptionsprozesses abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Anhörung für den 17. März geplant.
Es gebe keine ausreichenden Gründe für einen Aufschub, hiess es in einem Beschluss des zuständigen Jerusalemer Gerichts, den die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag einsehen konnte. Die für den 17. März geplante Anhörung ist demnach «nur der Verlesung der Anklagepunkte vorbehalten», eine Antwort Netanjahus oder seiner Verteidigung sei in diesem Stadium des Prozesses nicht notwendig.
In einem Brief hatten Netanjahus Anwälte das Gericht am Montag um eine Verschiebung des Prozessbeginns um 45 Tage gebeten. Sie argumentierten, sie hätten «noch nicht alle Dokumente im Zusammenhang mit den Ermittlungen» erhalten. Netanjahu steht wegen Bestechlichkeit, Betrugs und Untreue unter Anklage. Er streitet alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ab und sieht sich als Opfer einer «Hexenjagd» durch die Staatsanwaltschaft und die Medien.
Aus der Parlamentswahl am 2. März war Netanjahus rechtsgerichtete Likud-Partei als stärkste Kraft hervorgegangen. Erwartet wurde deshalb, dass Netanjahu mit der Regierungsbildung beauftragt wird, während er sich vor Gericht wegen Korruption verantworten muss.
Gemäss israelischem Recht kann auch ein unter Anklage stehender Regierungschef im Amt bleiben; zurücktreten muss er erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung. Oppositionelle Abgeordnete in der Knesset ziehen in Erwägung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es angeklagten Politikern verbieten würde, eine Regierung zu bilden.