Gericht pfeift Regierung zurück: Erster «Blechpolizist» in Baden AG

Keystone-SDA
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Baden,

An einer Kreuzung in Baden AG soll der erste Aargauer «Blechpolizist» aufgestellt werden können. Das kantonale Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt gutgeheissen - und damit den Regierungsrat zurückgepfiffen. Es ist das Ende eines Aargauer Sonderfalls.

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Ein Aargauer Sonderfall steht vor dem Ende: An einem Strassenknoten in Baden soll der erste stationäre Blitzer für Rotlicht- und Temposünder aufgestellt werden. (Themenbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass die geplante «stationäre automatische Verkehrsüberwachungsanlage (AVÜ)» beim Knoten «Gstühl» aufgestellt werden kann, wie die Gerichte Kanton Aargau am Mittwoch mitteilten.

Es sei grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden, für die lokale Verkehrssicherheit zu sorgen.

Der Knoten ist stark befahren und in der Vergangenheit wurden Geschwindigkeitsübertretungen sowie zahlreiche, zum Teil massive Rotlichtübertretungen festgestellt. Es besteht damit laut Verwaltungsgericht ein ausgewiesenes öffentliches Interesse, die Gefahrenstelle mittels einer stationären Überwachungsanlage sicherer zu gestalten.

Die Stadt Baden will den Blitzer für Rotlicht- und Temposünder an der Lichtsignalanlage und an den Signalträgern, die Bestandteile der Kantonsstrasse sind, installieren. Gemäss Verwaltungsgericht handelt es sich dabei nicht um «schlichten Gemeingebrauch», sondern um eine darüberhinausgehende Nutzung.

So seien die Voraussetzungen für die notwendige Baubewilligung gegeben, da eine dauerhafte Kontrolle auf andere Weise als mit einer stationären Überwachungsanlage nicht oder nur unter unverhältnismässig hohen Kosten möglich sei.

Es entstünden keine schwerwiegenden Nachteile für die Strasse oder den Verkehr durch die Nutzung der Signalträger und der Lichtsignalanlage.

Hinzu kommt für das Verwaltungsgericht, dass die Gemeinden für die lokale Sicherheit sowie für die Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs auf dem Gemeindegebiet zuständig seien. Wegen dieser Autonomie verfügten die Gemeinden über eine erhebliche Entscheidungsfreiheit.

Es obliege Baden und nicht dem Kanton, die lokale Verkehrslage beim Knoten «Gstühl» einzuschätzen und die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dass sie hierfür eine stationäre Überwachungsanlage einsetzen wolle, sei nicht zu beanstanden.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Regierungsrat kann es ans Bundesgericht weiterziehen.

Der Regierungsrat hatte Anfang 2018 entschieden, man sehe «keine Grundlage» für die Bewilligung der stationären Anlage. Damit blieb der Regierungsrat - mit Rückendeckung des Parlaments - seiner Praxis treu. Im Aargau, einem Kanton mit hoher Autodichte und vielen Autobahnen, trotzt kein einziger «Blechpolizist» Wind und Regen, um Verkehrssünder zu überführen.

Bereits Ende der 1990er Jahren diskutierten die aargauischen Politiker «über ortsfeste, automatische Geschwindigkeitsradargeräte». Der Grosse Rat lehnte es 2004 knapp ab, die Regierung die Hausaufgabe zu geben, die Einführung von «Blechpolizisten» zu prüfen. 2017 bestätigte eine Mehrheit im Parlament diesen Kurs.

Trotz der offensichtlichen Aversion gegen fixe Radarkästen ist der Aargau kein Paradies für Raser. Die Polizei setzt auf den Überraschungseffekt bei Strassen, auf denen einige Fahrzeuglenker immer wieder gefährlich schnell fahren.

Auf dem Radar hat die Kantonspolizei die groben Verkehrsverletzungen. Sie besitzt ein hochmodernes Lasermessgerät und zwei Radargeräte. Wird ein Raser auf frischer Tat erwischt, so wird er gleich angehalten - und ihm wird der Führerausweis unter Umständen abgenommen.

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