Harter Lockdown in Deutschland bis zum 10. Januar
Angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen tritt in Deutschland ab Mittwoch ein harter Lockdown in Kraft. Läden und Schulen schliessen.
Das Wichtigste in Kürze
- Deutschland beschliesst einen härteren Lockdown.
- Dieser tritt am Mittwoch in Kraft und soll bis am 10. Januar gelten.
- Fast alle Läden müssen schliessen, auch die Schulen gehen zu.
Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie schon ab dem kommenden Mittwoch (16. Dezember) drastisch heruntergefahren. Bund und Länder haben sich wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen auf einen harten Lockdown geeinigt.
Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schliessen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit.
In einem am Sonntagmorgen vom Bundeskanzleramt an die Länder geschickten Beschlussentwurf zur Bund-Länder-Runde mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) war unter anderem vorgeschlagen, den Handel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zu schliessen.
Möglichst keine Schul- und Kitabesuche
Auch sollen Schüler und Kita-Kinder spätestens ab Mittwoch deutschlandweit wann immer möglich für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben. Ausnahmen und eine Notbetreuung sind möglich. In einigen Bundesländern gelten solche Regeln bereits ab Montag.
Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit wird vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten. Verstösse werden mit einem Bussgeld belegt. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt.
Lockerung an Weihnachten
Für Weihnachten sollen nach dem Beschluss die strengen Regeln für private Kontakte - maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen - gelockert werden.
Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach zulässig: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.
An Silvester und Neujahr wird in Deutschland angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem werde der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.