Hebelt Bundesrat Ueli Maurer das Schweizer Recht aus?
Eigentlich muss die Schweiz Drittpersonen informieren, bevor sie deren Daten ausliefert. Bundesrat Ueli Maurer umgeht dieses Recht, um international anzukommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz liefert im Rahmen des Steuerstreits Daten von Steuersündern an die USA aus.
- Dabei werden auch Namen von Drittpersonen ausgeliefert, ohne diese vorher zu informieren.
- Bundesrat Ueli Maurer stützt das stark kritisierte Vorgehen in einer Verfügung.
Seit Ende September befindet sich die Schweiz mit rund 30 Ländern in regem Austausch von Steuerdaten. Darunter befindet sich auch die USA, mit der man mithilfe des automatischen Informationsaustausches (AIA) den Steuerstreit schlichten will.
Dass dabei die Namen von Steuersündern geliefert werden, ist unumstritten. Allerdings sorgt die Tatsache, dass zusätzlich auch Namen von tausenden Bankmitarbeitern, Anwälten und Vermögensverwaltern mitgeliefert werden, bereits seit August Zündstoff für Diskussionen. Die Schweiz müsste rechtlich gesehen jene Personen informieren, bevor sie die Namen an die Vereinigten Staaten ausliefert, damit diese die Schwärzung des Namens verlangen können – tut sie aber nicht.
«Grosse aussenpolitische Bedeutung»
Bundesrat Ueli Maurer verteidigt nun das Vorgehen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). In einer Verfügung, die der «SonntagsZeitung» vorliegt, sagt er, die Amtshilfeverpflichtung der Schweiz habe eine grosse aussenpolitische Bedeutung. Würde man der Verpflichtung nicht nachgehen, wären «sanktionierende Massnahmen anderer Staaten zu befürchten». Alle mitgelieferten Namen zu informieren und deren Schwärzung in Betracht zu ziehen, sei deshalb zu aufwendig.
«Man will international den Musterschüler spielen»
Damit sorgt Bundesrat Maurer für rote Köpfe. Man heble damit das Recht des Schweizer Bürgers aus und stelle die Beziehung zu den USA über das Schweizer Gesetz, heisst es aus verschiedensten Kreisen. «Weil man international den Musterschüler spielen will, werden Schweizer ihrer grundlegendsten Rechte beraubt. Wirklich bemerkenswert für die SVP», sagt Anwalt Andreas Rüd gegenüber der «SonntagsZeitung».
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger will nun aktiv gegen das Vorgehen des ESTV vorgehen. Man habe die vom EFD und Bundesrat Maurer erlassene Verfügung angefochten und eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Denn: Das Bundesgericht hatte die Information von Beschwerdeberechtigten im letzten Jahr in einem Urteil explizit bestätigt.