Die Zahl der Masernfälle nimmt weiter zu. Seit Jahresbeginn sind dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) fast 100 Fälle gemeldet worden. Aufgrund der kürzlich aufgetretenen Ausbrüche geht der Bund davon aus, dass neben der Impfung zusätzliche Massnahmen notwendig sind.
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Ein an Masern erkranktes Mädchen (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Wichtigste in Kürze

  • Gemäss dem wöchentlichen BAG-Bulletin wurden seit Jahresbeginn 97 Masernfälle gemeldet.
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Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es lediglich 15 Fälle gewesen. Damit die Masern in der Schweiz eliminiert werden können, müssen mindestens 95 Prozent der Kinder sowie alle nach 1963 geborenen Erwachsenen mit zwei Dosen geimpft werden.

Dieses Ziel ist noch nicht erreicht. Anhand der kürzlich aufgetretenen Ausbrüche in der Schweiz, insbesondere jenen der Kantone Neuenburg und Bern, konnte laut BAG gezeigt werden, dass nebst der Impfung zusätzliche Massnahmen erforderlich sind, um die Ausbreitung der Masern zu verhindern.

Dazu gehört laut BAG zum Beispiel die Identifikation der Kontaktpersonen, der Kindertagesstätten beziehungsweise der Schulausschluss von nicht geimpften Kindern oder Jugendlichen, die Impfung des Umfeldes von Erkrankten sowie die postexpositionelle Impfung.

In diesem Jahr sind bisher mehrere Ausbrüche bekannt. In Genf kam es zwischen dem 12. Januar und dem 5. Februar zu fünf Fällen. Betroffen waren eine Mutter mit ihrem Kleinkind sowie drei Hotelangestellte. Der erste Fall im Hotel wurde von einem Kunden aus dem an Genf angrenzenden Gebiet Frankreichs angesteckt.

Im Raum St. Gallen und Zürich gab es zwischen dem 27. Januar und dem 21. Februar einen Ausbruch mit sechs Fällen. Infiziert auf den Philippinen, hat der erste Fall auf dem Heimflug in die Schweiz zwei andere Personen angesteckt und dann die Infektion an den Bruder und eine Gesundheitsfachperson weitergegeben. Der Bruder steckte eine weitere Gesundheitsfachperson an.

Die Passagiere des betreffenden Fluges wurden vom BAG darüber informiert, dass sie an Bord des Flugzeugs Masern-Viren ausgesetzt waren. Die Betroffenen wurden über die Krankheit und mögliche Folgen sowie den Impfschutz orientiert. Wer an Masern erkrankt, sollte unverzüglich einen Arzt konsultieren und sich möglichst von Babys und Schwangeren fernhalten. Zudem wurde ungeschützten Personen empfohlen, den Impfschutz zu vervollständigen.

Das BAG rief die Passagiere des betroffenen Fluges auch auf, ihm mitzuteilen, ob ein Impfschutz gegen die Masern besteht oder nicht, und sie wurden aufgefordert, ihren Wohnkanton anzugeben.

Zum grössten bisher bekannten Ausbruch von Masern-Erkrankungen kam es im Februar in den Kantonen Neuenburg und Bern, wo zunächst laut BAG 25 Fälle gemeldet wurden. Acht Fälle betrafen den Kanton Neuenburg, 17 Fälle den Kanton Bern. Bis Mitte März waren dem bernischen Kantonsarzt bereits gegen 40 Masernfälle bekannt geworden. Etwa 50 Schülerinnen und Schüler durften nicht mehr in den Unterricht.

Die beiden ersten Fälle waren fast gleichzeitig in derselben Gemeinde Neuenburgs aufgetreten, ohne dass die Quelle identifiziert werden konnte. Einer dieser Fälle hat die Masern in eine Privatschule in Biel eingeschleppt.

Im Monat März sind zudem an der Universität Zürich zwei Krankheitsfälle bei Studierenden aufgetreten. In der Folge wurden alle über 25'000 Studierenden sowie alle 9000 Mitarbeitenden per E-Mail über die Masernfälle informiert. Die Universität empfahl in der Mail auch Impfungen gegen das hoch ansteckende Virus.

Masern-Erkrankungen sind bis zu drei Wochen nach dem Kontakt mit einer kranken Person möglich. Die Erkrankung beginnt untypisch mit einer grippeähnlichen Erkrankung ohne Ausschlag, während der man bereits sehr ansteckend ist. Der typische Masern-Hautausschlag folgt erst vier Tage später.

Masern-Erkrankungen führen in rund zehn Prozent der Fälle zu verschiedenen, teils schweren Komplikationen wie etwa Lungenentzündungen oder Hirnentzündungen.

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