Kampf gegen Rassismus muss laut EKR im Alltag stattfinden
Rassendiskriminierung kommt meistens im Alltag vor - bei der Arbeit und Wohnungssuche, aber auch in der Schule. Daran erinnert die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) am Internationalen Tag gegen Rassismus.
Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten Fälle von Diskriminierung seien mit 50 Prozent in der Arbeitswelt zu verzeichnen, schreibt die EKR in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Die Kommission nimmt damit Bezug auf die im Februar 2019 vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichte Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz».
An zweiter Stelle steht Diskriminierung im öffentlichen Raum (25 Prozent), danach folgen Schule (19 Prozent), Wohnungssuche (10 Prozent) und Freizeitbeschäftigung (7 Prozent). Die Erhebung bestätigt laut EKR Beobachtungen der Beratungsstellen, an die sich Personen wenden, die sich als Opfer von Rassismus und Rassendiskriminierung sehen.
Rund 60 Prozent der in der Erhebung Befragten betrachten Rassismus als aktuelles gesellschaftliches Problem. Diese Zahl zeige, dass vielen Menschen bewusst sei, dass es sich um ein ernst zu nehmendes Problem handle. Eine von vier befragten Personen ist demnach der Ansicht, dass jeder einzelne bei der Bekämpfung von Rassismus mehr tun sollte.
Öffentliche und private Arbeitgeber müssen deshalb laut EKR dafür sorgen, dass sich bei der Anstellung und im Arbeitsalltag alle «der Pflicht der Nichtdiskriminierung bewusst sind». Die Bildungsinstitutionen sollen sicherstellen, dass «die Schule ein Ort ist, wo der Respekt gegenüber den andern gelehrt wird und jede Form von Ablehnung und Mobbing bekämpft wird». Die Akteure auf dem Immobilienmarkt sollen gewährleisten, dass der Zugang zum Wohnungsmarkt nicht aufgrund von rassistischen Vorurteilen blockiert werde.
Letztlich liege es in der Verantwortung aller, eine klare Haltung des Respekts gegenüber den andern einzunehmen. Rassismus lebt oft vom Schweigen und von der Angst, deutlich Stellung dagegen zu beziehen, wie das EKR schreibt. Hingegen sei Rassismus in einer Gesellschaft, die den Respekt und die Rechte aller Menschen verteidigt, seltener anzutreffen.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (Uno) hatte 1966 den 21. März zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung erklärt.