Kantone fordern vom Bundesrat Klärungen zum Rahmenabkommen

Keystone-SDA
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Bern,

Die Kantonsregierungen haben sich noch nicht auf eine abschliessende Position zum Rahmenabkommen mit der EU einigen können. Für eine Gesamtbereinigung sei es noch zu früh. Der Bundesrat müsse zuerst die innenpolitisch umstrittenen Punkte mit der EU bereinigen.

EU Rahmenabkommen
Das Parlament würde dem EU Rahmenabkommen wohl kaum zustimmen. - SDA

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Sprache eines alpinen Slalomfahrers gesprochen habe die Schweiz einen guten ersten Lauf hinter sich.

Diese Position gelte es jetzt mit einem gelungenen zweiten Lauf zu festigen, veranschaulichte Alain Ribaux, Mitglied des leitenden Ausschusses der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), am Freitag vor den Medien den Stand der Dinge aus Sicht der Kantone.

Die Fortführung des bilateralen Wegs und ein entsprechendes Rahmenabkommen seien aus Sicht der Kantone von grosser Bedeutung, teilte die KdK nach ihrer Plenarversammlung in Bern mit. Die Kernbestandteile des Rahmenabkommens würden von den Kantonen unterstützt, sagte KdK-Präsident Benedikt Würth an der Medienkonferenz.

Dies betreffe insbesondere die Übernahmen von relevanten EU-Acquis in die sektoriellen Abkommen, die Streitbeilegung sowie den Anwendungsbereich des Rahmenabkommens. Positiv sei auch, dass die von den Kantonen geforderten Ausnahmen im Landesverkehrsabkommen weitgehend in den Entwurf integriert seien. Auch die Ausnahmen bei der Koordinierung der Sozialversicherungen seien im Interesse der Kantone.

Allerdings gebe es im vorliegenden Entwurf in drei Bereichen offene Fragen. Für diese müsse der Bundesrat mit der EU eine Klärung herbeiführen, so Würth. Dies betreffe die Flankierenden Massnahmen (FlaM), die Unionsbürgerrichtlinie und die staatlichen Beihilfen.

Bei der Bereinigung müsse der Bundesrat klarstellen, dass sich die Schweiz bei einer Annahme des Rahmenabkommens nicht dazu verpflichte, die Unionsbürgerrechtlinie der EU und die allfällige Weiterentwicklung des Unionsbürgerrechts zu übernehmen.

Ausserdem müsse bei den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit «den Anliegen der Sozialpartner bezüglich des Schutzes der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen Rechnung getragen werden». Das Niveau des Schutzes müsse unangetastet bleiben, sagte Würth.

Das institutionelle Abkommen dürfe auch nicht dazu führen, dass Regeln über staatliche Beihilfen in Bereichen wirksam würden, in denen die Schweiz keinen vertraglich abgesicherten Zugang zum EU-Binnenmarkt habe. Dazu gehöre zum Beispiel das Luftverkehrsabkommen.

In Bereich Beihilfen entspreche der Abkommensentwurf «in keiner Art und Weise» den Vorgaben der Kantone vom März 2018, heisst es in der Stellungnahme. Gemäss Würth lassen sich deshalb auch im Steuerbereich EU-Interventionen nicht ausschliessen.

Nach der Bereinigung dieser Punkte müsse der Bundesrat deren innenpolitische Umsetzung vorbereiten, so Würth. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse werde die KdK abschliessend Position beziehen. Offiziell Position beziehen kann sie, wenn mindestens 18 der 26 Kantone dem vorliegenden Vertragswerk zustimmen bzw. es ablehnen.

Der Kanton Tessin hatte vor zwei Wochen eine negative Stellungnahme zum Rahmenabkommen abgegeben. Die Kantonsregierung kritisierte insbesondere die flankierenden Massnahmen (Lohnschutz), die Personenfreizügigkeit und die staatlichen Beihilfen.

Vor drei Wochen hatte auch die interkantonale Legislativkonferenz, der Dachverband der Kantonsparlamente, eine «Einmischung» beim Rahmenvertrag beschlossen. Die Konferenz sorgt sich um die Souveränität der Kantone, welche durch internationale und interkantonale Abkommen umgangen werden könnte.

Weder der Bundesrat noch die KdK hätten Lösungen vorgelegt, wie die Gesetzgebungskompetenz der Kantonsparlamente und des Stimmvolks zukünftig gesichert werden könnten, hiess es. Themen an diesem Treffen waren namentlich die staatliche Beihilfen oder die dynamische Rechtsübernahme.

Angesprochen auf die Folgen einer mögliche Nulllösung führte Würth vor den Medien aus, er hoffe dies zwar nicht. Andernfalls dürfte es mittel- und langfristig zu einer «Erodierung der bilateralen Beziehungen mit der EU» kommen.

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