Keine gemeinsame Ermittlergruppe zu Nord-Stream-Lecks mit Dänemark und Schweden

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Deutschland,

Deutschland, Dänemark und Schweden planen nun offenbar doch keine gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Untersuchung der Lecks an den Nord-Stream-Pipelines.

Blasenbildung an Nord-Stream-Leck
Blasenbildung an Nord-Stream-Leck - DANISH DEFENCE/AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweden hat offenbar die Einrichtung eines internationalen Untersuchungsteams abgelehnt.
  • Grund dafür sei, dass die Geheimhaltungsstufe seiner Ermittlungsergebnisse zu hoch sei.

Schweden, Dänemark und Deutschland werden nach Medienberichten anders als geplant keine gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Untersuchung der Lecks an den Nord-Stream-Pipelines bilden. Schweden habe die Einrichtung eines internationalen Untersuchungsteams abgelehnt, berichtete der «Spiegel» am Freitag. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen habe Schweden die Ablehnung damit begründet, dass die Geheimhaltungsstufe seiner Ermittlungsergebnisse zu hoch sei, um diese mit anderen Staaten zu teilen.

Laut ARD verabschiedete sich danach auch Dänemark aus der Gruppe. Nun ermittele jedes Land für sich selbst. Wie der «Spiegel» weiter berichtete, erhoffen sich die deutschen Stellen dennoch weiter eine Zusammenarbeit mit den schwedischen Behörden.

An den von Russland nach Deutschland führenden Pipelines Nord Stream 1 und 2 waren Ende September vor der dänischen Insel Bornholm vier Lecks entdeckt worden. Einem offiziellen dänisch-schwedischen Bericht zufolge wurden die Lecks durch Explosionen mit enormer Sprengkraft verursacht.

Aufklärungsmission der deutschen Polizei beendet

Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesinnenministeriums beendete die Bundespolizei inzwischen ihre Aufklärungsmission auf See. Die gesammelten Informationen würden nun in die durch den Generalbundesanwalt geführten Ermittlungen einfliessen.

Der ARD zufolge gelang es, mit einer Unterwasserdrohne Fotos zu machen, die das Ausmass der Zerstörung zeigen. Auf ihnen sei ein Leck von acht Metern Länge zu erkennen, das nur Folge einer Sprengstoffexplosion sein könne.

Der Generalbundesanwalt hatte am Montag mitgeteilt, er habe ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie der verfassungsfeindlichen Sabotage eingeleitet. Das Verfahren richtet sich gegen Unbekannt.

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