Laumann: Zügige Umsetzung der Arbeitzeiterfassungspflicht
Der Christdemokrat Karl-Josef Laumann freut sich über das Arbeitszeiterfassungsurteil des BAG und verweist auf die Vorteile einer schnellen Umsetzung. Kritik kommt vom Arbeitgeverband.
Das Wichtigste in Kürze
- Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) fordert, das Arbeitszeiterfassungsurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) rasch umzusetzen.
«Jetzt muss das jahrelange Hin- und Her von Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministerium ein Ende haben und bei der Reform des Arbeitszeitgesetzes klipp und klar zum Ausdruck gebracht werden, dass die Stunden aufgezeichnet werden müssen», unterstrich Laumann am Mittwoch in Düsseldorf. Er freue sich über die höchstrichterliche Entscheidung. «Denn ich habe nie verstanden, dass bei Menschen, die nach Stundenlohn bezahlt werden, die Stunden nicht aufgeschrieben werden.»
Inzwischen gebe es viele Möglichkeiten, die Arbeitszeit sehr unbürokratisch digital zu erfassen. Insofern sei das auch nicht mit grossem Aufwand verbunden. Gleichzeitig stärke eine genaue Erfassung die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, betonte Laumann.
In Deutschland besteht nun eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Nach einem Urteil des BAG vom Dienstag besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Darüber wird in der Ampel-Regierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtlern derzeit aber noch heftig diskutiert. Das BAG bezog sich in seiner Begründung auf das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Anlass für die Klärung vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht war ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem ein Betriebsrat mit der Forderung gescheitert war, ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zu bekommen.
Arbeitgeberverband kritisiert Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Die Arbeitgebervereinigung BDA kritisiert das BAG-Urteil als «überstürzt und nicht durchdacht». Das Gericht überdehne mit seiner Entscheidung den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes deutlich, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter in einer Mitteilung. «Damit werden Beschäftigte und Unternehmen ohne gesetzliche Konkretisierung überfordert. Diese Entscheidung darf nicht dazu führen, dass bewährte und von den Beschäftigten gewünschte Systeme der Vertrauensarbeitszeit in Frage gestellt werden.»