Menschenrechtsinstitut fordert humanen Umgang mit Flüchtlingen an Belarus-Grenze

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Deutschland,

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat einen humanen Umgang mit den Menschen gefordert, die über Belarus in die EU kommen.

Polnischer Soldat baut Zaun an Grenze zu Belarus
Polnischer Soldat baut Zaun an Grenze zu Belarus - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Kritik an Zurückweisung von Schutzsuchenden durch Polen.

«Schutzsuchende Menschen im Grenzgebiet zwischen Belarus und Polen hungern, verdursten und erfrieren», erklärte Institutsdirektorin Beate Rudolf am Dienstag. Deutschland und die EU müssten als Reaktion auf die «menschenverachtende Politik» des belarussischen Machthabers Alexander Lukaschenkos «entschlossen für die Menschenrechte der Schutzsuchenden eintreten».

Das internationale Flüchtlingsrecht und die Menschenrechte verbiete es, schutzsuchende Menschen an der Grenze ohne individuelle Prüfung ihres Asylantrags zurückzuweisen, betonte Rudolf, deren Institut vom Deutschen Bundestag ins Leben gerufen wurde und finanziert wird. «Hiergegen verstösst die Entscheidung des polnischen Parlaments, solche Pushbacks zu legalisieren, in eklatanter Weise.»

Indem Polen den Schutzsuchenden «auch Wasser, Nahrung und Obdach sowie eine medizinische Versorgung und anwaltlichen Beistand» verweigere, missachte die polnische Regierung die Europäische Menschenrechtskonvention und eine konkrete Anordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, erklärte Rudolf. Sie kritisierte auch, dass durch die Verhängung des Ausnahmezustands über die betroffenen Grenzregionen unabhängige Berichterstattung behindert werde.

Die neue und die amtierende Bundesregierung müssten «mit allem Nachdruck» für Grundwerte und «für die Menschenrechte der Schutzsuchenden eintreten», verlangte Rudolf. Die EU forderte sie auf, dafür zu sorgen, «dass kein Mitgliedstaat auf solche Weise eine menschenrechtsfreie Zone einrichtet». Notfalls müsse Brüssel Vertragsverletzungsverfahren wegen gegen Polen einleiten. Möglich wäre laut Rudolf auch eine Staatenbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Das Institut war 2001 durch einen einstimmigen Beschluss des Bundestags ins Leben gerufen worden. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird vom Bundestag sowie bei Einzelprojekten auch aus Drittmitteln finanziert. Es hat auch den Auftrag, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention zu überwachen.

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